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Südtiroler Volksanwaltschaft bestätigt: Doppelstaatsbürgerschaft ohne weiteres möglich

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Südtiroler Volksanwaltschaft bestätigt: Doppelstaatsbürgerschaft ohne weiteres möglich

Eine Anfrage hat Roland Lang, Leitungsmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT, an die Südtiroler Volksanwaltschaft gerichtet. Es ging dabei um die Bestätigung, dass ein Ansuchen um die österreichische  keinen Verlust der italienischen Staatsbürgerschaft zur Folge hat. Die Volksanwältin erklärte, dass die italienische Staatsbürgerschaft dabei „nicht grundsätzlich verlorengeht, er kann aber darauf verzichten .. („conserva quella italiana, ma può rinunciare“).

Auf die Anfrage „…. da meine Großeltern bis 1920 österreichische
Staatsbürger waren, möchte ich versuchen, als deren Enkel durch
Abstammung die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Besteht
dabei die Gefahr, dass ich die italienische Staatsbürgerschaft verlieren
könnte? Welche Schritte sollte ich sicherheitshalber zuerst
unternehmen?“

Antwortete die Südtiroler Volksanwältin Dr. Burgi Volgger: „Was die
Auswirkungen eines solchen Antrages auf ihre italienische
Staatsbürgerschaft betrifft, bestimmt das Gesetz Nr. 91 vom 05.02.1992,
dass diese bei Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft nicht
grundsätzlich verloren geht (Artikel 11: „Il cittadino che possiede,
aquista o riaquista una cittadinanza straniera, conserva quella
italiana, ma può rinunciare qualora risieda o stabilisca residenza
all’estero.)“ Ich muss Sie aber darauf hinweisen, dass diese
Bestimmungen jederzeit abgeändert werden können. Dies vor allen, weil
sich der Erweb der österreichischen Staatsbürgerschaft in die Länge
ziehen könnte und weil die Auswirkungen zum Zeitpunkt des Erwerbs
geprüft werden müssen.“

Damit ist klargestellt, dass ein Ansuchen um die zweite
Staatsbürgerschaft vor dem italienischen Recht keinesfalls den Verlust
der italienischen Staatsbürgerschaft bedeutet!

Roland Lang

Leitungsmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT

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