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Brugger liegt falsch: Süd-Tirol hat alleinige Zuständigkeit für Ortsnamengebung

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Brugger liegt falsch: Süd-Tirol hat alleinige Zuständigkeit für Ortsnamengebung

Verwundert zeigt sich der Landtagsabgeordnete der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Sven Knoll, von der Reaktion des SVP-Parlamentariers Siegfried Brugger, welcher behauptet, dass Süd-Tirol die faschistischen Namensdekrete nicht abschaffen könne, weil es sich um Staatsgesetze handle. Brugger müsste es besser wissen, da die alleinige Zuständigkeit der Ortsnamengebung beim Land Süd-Tirol und nicht mehr beim Staat liegt. Das Land kann somit selbstverständlich Gesetze erlassen, die eine Abschaffung der faschistischen Namensdekrete und eine Neuregelung der Toponomastik auf dem Gebiet der Provinz Bozen zur Folge hätten.

Der springende Punkt ist somit, dass mittels Landesgesetz die faschistischen Namensdekrete auf Landesebene außer Kraft gesetzt würden.

Würde man dem Argument Bruggers folgen, wäre Süd-Tirol nie in der Lage ein eigenes Ortsnamengesetz zu erlassen, da jede Neuregelung automatisch eine Abschaffung der faschistischen Namensdekrete zur Folge hat. Allein schon die amtliche Anerkennung der deutschen und ladinischen Ortsnamen würde zu einer Außerkraftsetzung der faschistischen Dekrete führen, da in diesen ja explizit die Abschaffung der historischen Namen und die alleinige Verwendung der pseudoitalienischen Übersetzungen vorgesehen ist.

Auch im Aosta-Tal wurden die faschistischen Namen so abgeschafft und mittels Landesgesetzen die historischen Namen wieder eingeführt. Es gibt also keinen Grund, warum Süd-Tirol dies nicht genauso tun sollte.
Süd-Tirol kann aber auch deswegen in Ausübung seiner primären Zuständigkeit die faschistischen Dekrete abschaffen, weil diese dem Autonomiestatut zuwiderlaufen. Nicht umsonst hat das Land daher auch beim Verfassungsgerichtshof Rekurs gegen die Neuauflage dieser Dekrete durch die italienische Regierung im Dezember 2009 eingereicht.

Der von der SÜD-TIROLER FREIHEIT im Landtag eingereichte Gesetzentwurf zur Abschaffung der faschistischen Namensdekrete ist somit der einzig gangbare Weg, überhaupt die Grundlage dafür zu schaffen, dass auf Landesebene eine gesetzliche Regelung der Ortsnamen getroffen werden kann.

Sollte die italienische Regierung diesen Beschluss des Landtages nicht anerkennen und dagegen Rekurs einreichen, könnte dies Süd-Tirol nur Recht sein, da die faschistischen Dekrete nicht mit den demokratischen Grundprinzipien der italienischen Verfassung vereinbar sind und auch den Bestimmungen des Autonomiestatutes widersprechen. Sie würden somit spätestens vor dem Verfassungsgerichtshof zu Fall gebracht.
Aber auch politisch könnte es sich Italien wohl kaum leisten, sich international dafür rechtfertigen zu müssen, an menschenverachtenden Dekreten aus der Faschistenzeit festzuhalten, welche „Maßnahmen zum Zwecke einer geordneten, schnellen, wirksamen Aktion zur Assimilierung und Italienisierung“ vorsehen.

L.-Abg. Sven Knoll
SÜD-TIROLER FREIHEIT

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