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Beipackzettel: Gesetz wird nicht eingehalten

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Laut Luca Collareta, Präsidenten Südtiroler Apothekeninhaber, sind für etwa 90 Prozent der Medikamente deutschsprachige Beipackzettel verfügbar. Diese Aussage entspricht nicht ganz der Wahrheit. Beipackzettel heißen so, weil sie den betreffenden Medikamenten beigepackt werden. In Südtirol sind derzeit meines Wissens keine Medikamente mit zweisprachigem Beipackzettel erhätlich. Es ist zwar möglich, sich in der Apotheke einen deutschsprachigen Beipackzettel ausdrucken zu lassen, doch verzichten viele Kunden darauf, weil sie vor allem bei großem Andrang nicht lästig sein wollen.

Zudem sind die Übersetzungen zum Teil so schlecht, dass es ohnehin
besser ist, sich die Information im deutschsprachigen Internet zu
besorgen. Dabei  müssten laut Dekret des Präsidenten der Republik Nr.
574 vom 15. Juli 1988 in Südtirol nicht nur die Beipackzettel, sondern
auch die Etiketten aller Medikamente laut Artikel 28 ff. des Gesetzes
Nr. 833 vom 23. Dezember 1978 zweisprachig sein. Um dem Gesetz zu
entsprechen und logistische Probleme zu vermeiden, wäre es am
einfachsten, alle in Italien verkaufte Medikamente zweisprachig zu
beschriften. Davon würde auch der Fremdenverkehr profitieren.

Hartmuth Staffler, Süd-Tiroler Freiheit, Brixen

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