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SVP-Ortsnamengesetzentwurf: Politisches Blendwerk da unausgereift, fehlerhaft und nicht umsetzbar

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SVP-Ortsnamengesetzentwurf: Politisches Blendwerk da unausgereift, fehlerhaft und nicht umsetzbar

Als unausgereift und politisch nicht umsetzbar bezeichnet der Landtagsabgeordnete der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Sven Knoll, den heute Vormittag präsentierten Gesetzentwurf der SVP zur Regelung der Ortsnamen.
Der Gesetzentwurf selbst beinhaltet substantiell schwere Fehler, die eine Umsetzung so nicht möglich machen und davon zeugen, dass einfach im Eilverfahren ein Gesetzentwurf zusammengeschustert wurde, ohne sich ernsthaft mit der Thematik auseinanderzusetzen.

Es ist zudem im höchsten Maße unseriös, der Bevölkerung vorzugaukeln, dass man mit diesem Gesetzentwurf nun den Ortsnamenstreit lösen werde. Die SVP weiß ganz genau, dass dieser so nicht umsetzbar ist und im Landtag auch nicht angenommen wird, da die italienischen Rechtsparteien bereits jetzt massive Obstruktion angekündigt haben.
Aber auch von deutschsprachiger Seite kann die SVP wohl kaum auf Unterstützung hoffen.

Die SÜD-TIROLER FREIHEIT stellt schon jetzt klar, dass man keinem Gesetz zustimmen wird, welches die Anerkennung auch nur eines faschistischen Namens beinhaltet. Eine solche Legalisierung historischen Unrechts werden wir mit allen Mitteln bekämpfen.

Inhaltlich sind folgende Kritikpunkte anzubringen:

1) Knackpunkt der Ortsnamenfrage sind und bleiben die faschistischen Dekrete, mit denen alle deutschen und ladinischen Ortsnamen abgeschafft und die pseudoitalienischen Erfindungen eingeführt wurden.

Erst wenn diese Dekrete abgeschafft, bzw. außer Kraft gesetzt werden, kann ein neues Ortsnamengesetz erlassen werden.

2) Die Erhebung von Namen durch ein Landeskartographieamt beinhaltet keine Veramtlichung von Namen.

Die Amtlichkeit von Namen ergibt sich aufgrund des Gesetzes Nr. 68/1969 ausschließlich durch deren Nennung in den staatlichen Karten des Istituto geografico militare. Dieses beruft sich jedoch nur auf die durch die Dekrete eingeführten Namen und verleiht somit nur den pseudoitalienischen Namen amtliche Gültigkeit.

3) Im Gesetzentwurf wird nicht unterschieden, auf welcher Basis die faschistischen Namen eingeführt wurden. Während die Orts- und Flurnamen nämlich durch die Dekrete eingeführt wurden, sind die Namen der Höfe und kleineren Örtlichkeiten in den meisten Gemeinden durch einen Beschluss des Podestà eingeführt worden. Deren Abschaffung kann daher nicht durch ein Landes-Kartographieamt geschehen, sondern müsste entweder durch einen Gemeinderatsentscheid, oder die Amtshandlung des Bürgermeisters erfolgen, mit welcher der Podestà-Beschluss widerrufen wird.

4) Die Erhebung von Namen durch eine Umfrage des ASTAT würde bei einer Anfechtung (die absehbar ist) vor keinem Gericht standhalten. Eine Telefonbefragung nach dem Zufallsprinzip ist mit Sicherheit keine Rechtsgrundlage. Wenn überhaupt, bedürfte es einer Befragung der gesamten Bevölkerung einer Gemeinde über die Verwendung jedes einzelnen Namens. So ein Verfahren ist jedoch praktisch nicht umsetzbar.

Dieser Gesetzentwurf muss daher als politisches Blendwerk bezeichnet werden, da er lediglich den Anschein erweckt, eine Lösung der Toponomastikfrage zu beinhalten. Realistisch betrachtet ist er jedoch weder politisch noch juridisch umsetzbar.

Die SÜD-TIROELR FREIHEIT verweist daher nochmals auf den eigenen Gesetzentwurf, welcher als einzigen Artikel die Abschaffung der faschistischen Namensdekrete vorsieht. Sobald diese Dekrete außer Kraft Gesetz sind, verlieren die pseudoitalienischen Namen ihre amtliche Gültigkeit.

Erst dann kann ein neues Gesetz zur Regelung der Ortsnamen erlassen werden.

Es wird daher nun an der SVP liegen zu beweisen, dass sie wirklich an einer Lösung der Ortsnamenfrage interessiert ist.

L.-Abg. Sven Knoll
SÜD-TIROLER FREIHEIT

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