Straftat der Nichtanwendung faschistischer Dekrete einzigartig in Europa – Der Südtiroler Bauernbund hat in seiner neuen italienischen Broschüre „Masi con Gusto“ („Bäuerlicher Feinschmecker“) teilweise nicht die faschistischen Ortsnamen verwendet. Die Finanzpolizei sieht darin einen Verstoß gegen die Zweisprachigkeitsbestimmungen und hat dieses „Vergehen“ an den Rechnungshof weitergeleitet. Es ist wohl einzigartig, dass eine Standesorganisation, die lange vor den erfundenen Ortsnamen existierte (1904 als Tiroler Bauernbund gegründet) wegen der teilweisen Nichtanwendung faschistischer Dekrete belangt wird.
Die Finanzpolizei, selbst nicht in der Lage, in ihren Reihen die
Zweisprachigkeitsbestimmungen einzuhalten, hat in der alljährlich vom
Südtiroler Bauernbund auch in italienischer Sprache herausgegebenen
Broschüre „Masi con Gusto“ Orte mit nur gewachsenen historischen
Ortsnamen gefunden. Damit hat der Südtiroler Bauernbund eindeutig nicht
die faschistischen, vom Diktator Benito Mussolini unterzeichneten
Ortsnamensdekrete, die zur raschen Assimilierung Südtirols führen
sollten, angewendet.
Da die Broschüre auch mit Landesgeldern unterstützt wurde, haben die
Finanzbeamten diesen Verstoß an den Rechnungshof weitergeleitet. Die
SÜD-TIROLER FREIHEIT wertet die Anzeige wegen Missachtung faschistischer
Ortsnamen, als einen neuerlichen Angriff auf die Tiroler Identität und
seine gewachsene Kulturlandschaft.
Mit Verwunderung stellt die Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT fest, dass die
Zweisprachigkeit bei Carabinieri, Polizei, Finanzpolizei und in den
verschiedenen staatlichen Ämtern noch lange nicht verwirklicht ist,
obwohl alle Bediensteten ausschließlich mit Steuergeldern bezahlt
werden.
Die SÜD-TIROLER FREIHEIT spricht jedenfalls dem Südtiroler Bauernbund seine Solidarität aus!
Roland Lang
Leitungsmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT