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Beschlussantrag zum Gesetzentwurf Nr. 65/ 10

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An manchen Oberschulen unterrichten Lehrer, welche auch noch einem anderen Beruf nachgehen. Besonders bei Wirtschafts-  Fächern ist dies der Fall. Diese Lehrer haben einen Vollzeit- Lehrauftrag, arbeiten aber auch noch als Steuer- bzw. Wirtschaftsberater.

Es gibt Klagen darüber, dass manche dieser Lehrpersonen ihren Pflichten nicht gerecht werden und auch nicht bereit sind, über den Stundenplan hinaus Aufgaben zu übernehmen, sondern dass sie Mehrleistungen auf jene Lehrer abwälzen, die ihren Lebensunterhalt nur mit dem Lehrergehalt bestreiten. Nicht alle Direktoren haben demnach Autorität genug, Lehrpersonen, welche noch einem anderen Erwerb nachgehen, entsprechend einzubinden und „Schlaumeiereien“ solcher Doppelverdiener entgegen zu treten. Es sind dann andere, die zusätzlich entsprechend mehr aufgebürdet bekommen, und das ist nicht gerecht, zumal alle das Gehalt für Vollzeitarbeit beziehen. Diese haben nichts dagegen, wenn Kollegen neben der Schule noch einen anderen Beruf ausüben, sie sollten aber dann in der Schule nur Teilzeitarbeit übernehmen können, um wenigstens diesem Auftrag voll gerecht zu werden.
 
Daher beschließt der Landtag,
die Landesregierung zu verpflichten,

solchen Hinweisen genauer nachzugehen und nach Möglichkeiten zu suchen (ev. durch Festschreibung in den entsprechenden Verträgen), oben erwähnte Ungerechtigkeiten und Missstände zu beseitigen.
 
Lt. Abg. Dr. Eva Klotz

Lt. Abg. Sven Knoll                                10. 9. 2010

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