LR Dr. Laimer hat in der Fragestunde auf die Anfrage der L.- Abg. Dr. Eva Klotz betreffend Aufweichung der Schutzbestimmungen im Naturpark Sextner Dolomiten (seit kurzem Naturpark Drei- Zinnen) geantwortet, dass dieses Vorhaben bestehe, dass aber zwei wichtige Gutachten dazu ausstünden.
Für den Zusammenschluss brauche es das Gutachten der 1. Landschaftsschutzkommission und jenes der Natura- 2000- Kommission, da dieses Gebiet zum „Weltnaturerbe Dolomiten“ gehört.
Die geplante Erweiterung des bestehenden Skiweges, er verläuft auf 1.600 bis 1.9000 Metern Höhe, bringe Eingriffe mit sich, die zu einer „Verschlechterung“ führen.
Eva Klotz forderte den Landesrat auf, Widerstand dagegen zu leisten, dass wirtschaftskräftige Unternehmer mit Hilfe einflussreicher Freunde dieses zerstörerische Werk vollenden.
Lt. Abg. Dr. Eva Klotz 4. 9. 2010
Text der Anfrage:
Fragestunde September 2010
Aufweichung der Schutzbestimmungen Naturpark Sextner Dolomiten
Der Gemeinderat von Sexten hat am 30. Juni 2010 dem Ansuchen der Liftgesellschaft Sextner Dolomiten, die Schutzbestimmungen im Naturpark Sextner Dolomiten aufzuweichen, mehrheitlich stattgegeben. Die Gesellschaft will den Skiweg vom Kreuzbergpass in die Rote Wand ausbauen, was wohl der Beginn des Zusammenschlusses der Skigebiete von Sexten und Comelico ist. Um auf genanntem Skiweg das nötige Gefälle herzustellen, damit Skifahrer nicht dauernd anschieben müssen, will man angeblich bestehende Hügel abbaggern, und Planierungen vornehmen.
Sind dem zuständigen Landesrat die Pläne im Einzelnen bekannt? Wenn ja, was sehen diese genau vor?
Welchen Sinn haben Unterschutzstellungen und Naturparke überhaupt noch, wenn man für wirtschaftliche Interessen solchen Aufweichungen stattgibt?
Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
Lt. Abg. Sven Knoll
1. Juli 2010