ITALIEN: gibt allen die Staatsbürgerschaft, die den Nachweis erbringen, dass ein Großelternteil ausgewandert ist, auch wenn dieser sich zum Zeitpunkt seiner Auswanderung nicht im Königreich Italien befand, sondern bereits anderswo lebte. Auch sind ihnen Sitze im Parlament garantiert. Die Vertreter werden in großen überregionalen Wahlkreisen im Ausland gewählt.
KROATIEN: Auf Betreiben von Präsident Tudjman wurde schon in den ersten Jahren
seiner Amtszeit allen Kroaten in Bosnien-Hercegovina (damals 530.000,
heute kriegsbedingt nur noch 230.000) das Recht auf die
Staatsbürgerschaft auf Antrag eingeräumt. Auch sie haben
parlamentarische Vertreter (je nach Wahlbeteiligung bis zu 14 Sitzen).
Durch einen Vertrag mit Bosnien-Hercegovina wurde 2005 das Recht auf
einen kroatischen Pass auf jene Serben und muslimischen Bosniaken
ausgedehnt, die früher in Kroatien gewohnt haben.
SPANIEN: im Ausland geborene Kinder von spanischen Staatsbürgern (nur
ein Elternteil muss Spanier gewesen sein), erhalten die spanische
Staatsbürgerschaft (Ges. Nr. 52 vom 26.12. 2007, Frist von 2 Jahren,
verlängerbar auf 3 Jahre). Dieses Recht wird auch auf die Enkel
ausgedehnt, sofern sie einen Vater haben, der als Sohn eines Spaniers
geboren wurde zu einer Zeit, als dessen Vater (also der Großvater) die
spanische Staatsbürgerschaft noch nicht verloren hatte.
PORTUGAL: Alle, die nach Portugal einwandern und Söhne oder Enkel von
ausgewanderten Portugiesen sind, erhalten die portugiesische
Staatsbürgerschaft. Damit kann nun theoretisch eine große Zahl von
Kindern und Enkeln von Auswanderern die portugiesische
Staatsbürgerschaft erhalten. Die brasilianische oder andere
Staatsbürgerschaften bleiben den Einwanderern erhalten.
DEUTSCHLAND: Alle, die innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach
dem Stand vom 31.12.1937 deutsche Staatsbürger waren, sind nach wie vor
Deutsche. Das waren damals in den deutschen Ostgebieten auch eine
Million Polen (!) und rund 17 Millionen – nach 1945/46 vertriebene –
Deutsche.
POLEN: Kein Pole kann die Staatsbürgerschaft verlieren, wenn er
auswandert, außer er verzichtet darauf. Alle, die erst nach dem
21.8.1962 Polen verlassen haben, behalten die polnische
Staatsbürgerschaft, die anderen, die bis zum 21.8.1962 auswanderten und
eine andere Staatbürgerschaft annahmen, verloren die polnische (das
waren meist die deutschen Vertriebenen).
FRANKREICH: (Gesetz Nr. 98-170 vom 16. März 1998). Kinder mit
wenigstens einem französischen Elternteil erhalten die französische
Staatsbürgerschaft, auch wenn sie im Ausland geboren wurden und nicht in
Frankreich leben (ius sanguinis, blutmäßige Abstammung).
Der Beschluß des Europarates zur Verhinderung der
Doppelstaatsbürgerschaft: dieser Beschluß hat keine zwingende rechtliche
Bindung und wurde, wie die Entwicklung beweist, von vielen Staaten
nicht beachtet, so daß er de facto politisch keine Bedeutung mehr hat.
Der Beschluß des Europarates ist zwar von Österreich unterzeichnet, (von
Italien auch), aber in der Sache obsolet (rechtlich überholt), weil die
Tendenz der Mitgliedsstaaten des Europarates längst in die andere
Richtung geht und der Europarat folglich auch den alten Beschluß nie
mehr erneuert oder politisch angemahnt hat. Im Grunde ist er schon
Geschichte. Italien hat selbst den Vorreiter gemacht, so daß ein Einwand
nicht mehr möglich ist (es könnte juristisch ohnehin keinen erheben und
politisch ist es eine souveräne Entscheidung Österreichs).
Paß auf Antrag: Es käme nicht zu einer Abwanderung von Südtirolern nach
Österreich, weil die materiellen Lebensverhältnisse die gleichen sind und
in der EU ohnehin schon das Niederlassungsrecht besteht. Die
Antragstellung bliebe frei, also muss niemand einen Paß beantragen.
Ein freiwillig angenommener Paß ist ein ideelles Bekenntnis und würde
die alten historischen und kulturellen Bindungen intensiver fühlen
lassen. Die Südtiroler haben die österreichische Staatsbürgerschaft 1919
ja nicht freiwillig aufgegeben. Die politisch so oft beschworene
geistig-kulturelle Einheit der österreichischen Minderheit (Südtiroler)
mit dem VATERLAND ÖSTERREICH würde leichter lebendig erhalten.
Es gibt für Österreich keine Ursache, Rücksicht auf Italien zu nehmen,
weil es hier gar keiner Rücksicht bedarf. Erstens ist die Verleihung der
Staatsbürgerschaft immer ein souveräner Akt des betreffenden Landes.
Zweitens hat Italien das Gleiche unternommen, ohne auch nur einen der
vielen Staaten zu fragen, deren italienisch-stämmigen Bürgern de
italienische Staat die italienische Staatsbürgerschaft mit Wahlrecht verleiht. Immerhin müssen z.B. Argentinien und Brasilien mit einer Abwanderung eines Teiles auch qualifizierter Leute mit italienischem Paß rechnen.
Vereinbar mit dem Pariser Vertrag: Eine Unvereinbarkeit mit dem Pariser Vertrag besteht nicht, da dieser
die Staatsbürgerschaft nicht zum Gegenstand hat (ausgenommen das Recht
der Optanten auf die Widererlangung der italienischen Staatsbürgerschaft
zum Zwecke des Rechts auf Rückkehr in die Heimat).
Wahlrecht: Dieses hängt von der österreichischen Gesetzgebung ab. Sollte
eine symbolische Südtiroler Vertretung im Nationalrat (z.B. ein Vertreter) vorgesehen
werden, dann ist das allerdings von hohem symbolischem Wert. Sollten
Südtiroler Passinhaber auch an Tiroler Landtagswahlen bzw.
N
ationalratswahlen teilnehmen (ganz unabhängig von der eventuellen Wahl
auch eines eigenen Vertreters; das alles regelt Österreich souverän mit
eigenen Gesetzen), dann würden österreichische Politiker es sich
angelegen sein lassen, bei Wahlkämpfen (und auch zwischendurch öfters)
nach Südtirol zu kommen und dort aufzutreten und österreichische
Südtirol-Politik und ihre Parteipolitik zu erläutern. Politische
Vertreter Österreichs würden, auch im parteipolitischen Interesse,
häufiger in Südtirol auftreten und eine wesentlich engere
politisch-kulturelle und menschliche Verbindung herstellen. In der
Anfangszeit würden vielleicht einige Zehntausend Südtiroler einen Antrag
auf den österreichischen Paß stellen. Beim österreichischen Paß geht es
also im Letzten vor allem um ein politisch-ideelles Anliegen, das auf
diese Weise langfristig leichter gewahrt und lebendig erhalten wird.
Dr. Franz Pahl
Regionalratspräsident a.D.
Infos zur Person:
http://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Pahl