Der Landtagsabgeordnete der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Sven Knoll, zeigt sich erfreut darüber, dass die Diskussion um die doppelte Staatsbürgerschaft für die Süd-Tiroler nun auch in Nord-Tirol voll entbrannt ist und somit in den Mittelpunkt des politischen Interesses rückt. Es ist nun jedoch wichtig, eine sachliche und überparteiliche Diskussion darüber zu führen, denn die doppelte Staatsbürgerschaft darf nicht zum Gegenstand parteipolitischer Interessen werden.
In diesem Zusammenhang stellt Sven Knoll auch die von einigen Medien verbreitete Falschmeldung richtig, wonach die Verleihung der doppelten Staatsbürgerschaft an die Bürger von Dreizehnlinden nicht mit Süd-Tirol vergleichbar sei.
Bis zum Zeitpunkt der Annexion Süd-Tirols, waren die Süd-Tiroler Bürger der 1. Republik und somit dieselben Staatsbürger Österreichs, wie die Auswanderer nach Dreizehnlinden.
Es stimmt auch nicht, dass die Bürger von Dreizehnlinden ihre österreichische Staatsbürgerschaft einfach behalten und von Generation zu Generation weitergegeben hätten. Erst Mitte der 90er Jahre erinnerte sich die Republik Österreich an die ehemaligen Auswanderer und ermöglichte ihnen, die österreichische Staatsbürgerschaft in Form einer Doppelstaatsbürgerschaft wieder zu beantragen.
Jeder, der die österreichische Staatsbürgerschaft in Dreizehnlinden wollte, musste diese auf dem österreichischen Konsulat in Brasilien beantragen. Dies wurde auf Nachfrage von L.-Abg. Sven Knoll auch vom österreichischen Honorarkonsulat, dem Außenministerium, sowie von den betroffenen Bürgern in Dreizehnlinden so bestätigt.
1938 hörte Österreich staatsrechtlich auf zu existieren und somit erlosch auch die Staatsbürgerschaft der Auswanderer. Nach 1945 wurden die Bürger von Dreizehnlinden nicht mehr als Staatsbürger geführt und waren daher nie Staatsbürger der heutigen 2. Republik, sondern nur mehr brasilianische Staatsbürger.
Österreich hat ihnen somit aktiv die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft in Form einer Doppelstaatsbürgerschaft gewährt.
Genau dasselbe würde auch für Süd-Tirol zutreffen!
Richtiggestellt werden muss auch der Vorwand einer europäischen Staatsbürgerschaft. Die EU ist eine Gemeinschaft von Staaten, aber kein eigenständiger Staat und vergibt somit auch keine Staatsbürgerschaften.
Das Recht auf Staatsbürgerschaft ist eng verbunden mit dem Heimatrecht, das den Süd-Tirolern als österreichische Minderheit zusteht und zu dem sich Österreich immer bekannt hat. Es steht einzelnen Politikern somit nicht zu, den Süd-Tirolern dieses Heimatrecht in Österreich einfach abzusprechen.
Umso wichtiger ist daher die Bürgerinitiative, denn durch die persönliche Unterschrift kann die Bevölkerung zeigen, ob sie das Anliegen einer doppelten Staatsbürgerschaft für Süd-Tirol unterstützt.
Bei entsprechendem Erfolg dieser Unterschriftensammlung, wird dann wohl auch die Politik danach handeln müssen.
L.-Abg. Sven Knoll
SÜD-TIROLER FREIHEIT