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EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Süd-Tirol-Autonomie

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Letzthin wurden immer wieder Stimmen laut, wonach grundlegende Säulen der Süd-Tirol-Autonomie (wie Proporz, Sprachgruppen- zugehörigkeitserklärung, Ansässigkeitspflicht, usw.) nicht mit dem EU-Recht vereinbar seien und daher früher oder später wegfallen würden.

1)    Wie beurteilt die Landesregierung die Gefahr für diese Autonomie-Säulen.

2)    Hat Italien bereits EU-Vertragsverletzungsverfahren angelastet bekommen, die auf Bestimmungen des Autonomie-Statutes zurückzuführen sind? Wenn ja, welche?

3)    Welche Alternativmodelle hat die Landesregierung angedacht, wenn diese Autonomiebestimmungen zukünftig wegfallen sollten?
 
L.-Abg. Sven Knoll

L.-Abg. Dr. Eva Klotz

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