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Neuerliche Verletzung der Zweisprachigkeitspflicht bei der Brennerautobahn

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Neuerliche Verletzung der Zweisprachigkeitspflicht bei der Brennerautobahn

Nach der letzten Anfrage im Oktober muss nun abermals eine Verletzung der Zweisprachigkeitsverpflichtung bei der Brennerautobahn festgestellt werden. Auf der Homepage der A22 sucht man vergebens nach deutschsprachigen Ortsnamen, diese werden nur in italienischer Sprache angegeben.

Angesichts der unzähligen Beschwerden und Anfragen, drängt sich der Verdacht auf, dass entweder die Brennerautobahngesellschaft auf das Gesetz pfeift, oder aber die Süd-Tiroler Landesregierung nicht genügend Druck ausübt.

1)    Warum verwendet die Brennerautobahn auf ihrer Homepage nicht die historisch gewachsenen deutschen Ortsnamen?

2)    Wie lange will sich die Landesregierung noch von der Brennerautobahn auf der Nase herumtanzen lassen, bevor endlich eine Klage von Seiten des Landes eingereicht wird?
 

L.-Abg. Sven Knoll
 
L.-Abg. Dr. Eva Klotz
 

SÜD-TIROLER FREIHEIT
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