Als äußerst fragwürdig bezeichnet der Landtagsabgeordnete der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Sven Knoll, die Ermittlungsmethoden im Mordfall Tiralongo, der bis heute den Pusterer-Buam zur Last gelegt wird. Die Staatsanwaltschaft weigert sich trotz mehrfacher Nachfrage darauf zu antworten, warum kein DNA-Abgleich mit dem Blut besudelten Taschentuch gemacht wird, das der Mörder damals am Tatort zurückgelassen hat. Damit ließe sich die Unschuld der Pusterer-Buam zweifelsfrei nachweisen. Es drängt sich vielmehr der Verdacht auf, dass lediglich Scheinermittlungen geführt werden und evtl. sogar Beweismittel unterschlagen werden, um nicht die Unschuld der Pusterer-Buam nachweisen zu müssen.
Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft, wonach sich die Kugel, mit der der Carabiniere Tiralongo erschossen wurde, evtl. in der Privatwohnung des inzwischen verstorbenen Pathologen befinde, klingt mehr als unglaubwürdig.
Es darf wohl bezweifelt werden, dass ein Pathologe der Gerichtsmedizin ein so wichtiges Beweismittel eines Mordfalles einfach in seine Privatwohnung mitnehmen durfte.
Vielmehr deutet dies darauf hin, eine Ausrede dafür zu finden, warum keine Untersuchung der Kugel durchgeführt wird, mit der sich die Waffe und somit wohl auch der Täter nachweisen ließe.
Die Staatsanwaltschaft nimmt in dieser Angelegenheit überhaupt eine sehr fragwürdige Rolle ein.
Obgleich den Behörden durch die Aussagen von Bruno Budroni bereits seit 1964 bekannt war, dass Tiralongo nicht von den Pusterer-Buam, sondern von einem Carabinieri-Kommandanten erschossen wurde, hat man dies bis heute einfach ignoriert.
Der Landtagsabgeordnete Sven Knoll fordert daher endlich lückenlose und öffentliche Aufklärung von der Staatsanwaltschaft darüber, was mit dem Blut besudelten Taschentuch des Täters geschehen ist, das als Beweismittel damals sichergestellt wurde. Bis vor kurzem soll sich dieses in der Asservaten-Kammer des Gerichtes in Mailand befunden haben.
Wenn sich das Gerücht bewahrheitet, dass man dieses Taschentuch nun hat verschwinden lassen, um somit auch noch das letzte Beweismittel zu vernichten, das die Unschuld der Pusterer-Buam belegen würde, wäre dies ein erschütternder Anschlag auf die Rechtsstaatlichkeit, der die Staatsanwaltschaft schwer belasten würde.
L.-Abg. Sven Knoll
SÜD-TIROLER FREIHEIT