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Zweisprachigkeit bei Lebensmitteletikettierung: Nur deutsch strafbar – Nur italienisch richtig?!

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Zweisprachigkeit bei Lebensmitteletikettierung: Nur deutsch strafbar – Nur italienisch richtig?!

Die Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT fordert zum wiederholten Male die Einhaltung einer EU-Richtlinie, wonach auch in Süd-Tirol die Lebensmittel zweisprachig beschriftet werden müssen. Da in Süd-Tirol deutsch und italienisch gemäß Autonomiestatut Amtssprachen sind, muss die Richtlinie 200/13/EG dahingehend verstanden werden, dass die Etikettierung von Lebensmittel für den Endverbraucher sowohl in italienischer wie deutscher Sprache erfolgen muss, stellt Roland Lang von der SÜD-TIROLER FREIHEIT fest.

In der Praxis aber werden von der Carabinierieinheit N.A.S. Geschäfte,
in denen Lebensmittel nur mit deutscher Etikettierung verkauft werden,
angezeigt und vom Südtiroler Landesamt für Gesundheit bestraft. Der
SÜD-TIROLER FREIHEIT liegt eine entsprechende Dokumentation vor. Nur
italienische Etiketten sind für Carabinieri und Landesamt aber kein
Grund zum Einschreiten.

So wurde auch ein Lebensmittelgeschäft im Überetsch von der
Carabinierieinheit N.A.S. kontrolliert und es wurden Etiketten in
deutscher Sprache bei den Lebensmitteln beanstandet, da der italienische
Text dazu fehlte. Niemals aber haben Carabinieri in einem Geschäft die
nur einsprachige Etiketten in italienischer Sprache beanstandet.

„Siamo in Italia (Wir sind in Italien), damit braucht es nur die
Staatssprache, hat nichts von seiner politischen Gewichtung verloren.
Der italienischen Hausfrau die Etikette in ihrer Sprache, die deutsche
muss italienisch lernen!

Dass  Strafen wegen nur Etiketten in deutscher Sprache vom „Amt für
Hygiene und öffentliche Gesundheit“ eingetrieben werden, ist mehr als
unverständlich. Strafen wir doch damit unsere eigenen Landsleute  für
die Etikettierung in unserer Muttersprache selbst.

Dass die Strafen für einsprachige Etiketten in deutscher Sprache mit
hohen Geldstrafen bestraft werden, einsprachig italienische Etiketten
hingegen in Ordnung sind, beweist, dass die Zweisprachigkeit in vielen
Bereichen toter Buchstabe geblieben ist. Dies ist ein klarer Fall von
ungleicher Behandlung der Sprachgruppen!

Es wäre höchst an der Zeit, so Roland Lang, Leitungsmitglied der
SÜD-TIROLER FREIHEIT, dass alle Lebensmittel im Verkauf zweisprachig
bzw. mehrsprachig beschriftet werden. Da in Süd-Tirol – Autonome Provinz
Bozen – deutsch und italienisch gemäß Autonomiestatut Amtssprachen
sind, muss die Richtlinie 200/ 13/ EG dahingehend verstanden werden,
dass die Etikettierung von Lebensmittel für den Endverbraucher sowohl in
italienischer wie deutscher Sprache erfolgen muss.

Wann fordern wir Süd-Tiroler dieses Recht ein, das für jeden italienischen Mitbürger selbstverständlich ist?

Roland Lang

Leitungsmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT
 

Laut Rechtsakt und Richtlinie 2000/ 13/ EG des Europäischen Parlamentes
und des Rates vom 20. September 2000 befindet der letzte Passus :
„VERWENDUNG DER SPRACHEN FÜR DIE ETIKETTIERUNG – Am 10. November 1993
hat die Kommission eine Mitteilung über die Verwendung der Sprachen beim
Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Auslegung der Rechtsvorschriften)
im Anschluss an das Urteil „Peeters" genehmigt [KOM(93) 532 endg. –
Amtsblatt C 345 vom 23.12.1993].
In dieser Mitteilung weist die Kommission darauf hin, dass die
Etikettierung von Lebensmitteln, die ohne Weiterverarbeitung an
Letztverbraucher verkauft werden, in einer leicht verständlichen Sprache
abzufassen ist; dies ist/sind im Allgemeinen die Amtssprache(n) des
Landes, in dem der Verkauf erfolgt. Allerdings dürfen Ausdrücke in einer
Fremdsprache, die für den Käufer leicht verständlich sind, verwendet
werden.“

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