Die Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT hat heute Rekurs gegen die Beschlagnahmung der „Auf Italien kann Süd-Tirol verzichten“ – Plakate eingereicht und damit auf das skandalöse Verhalten der italienischen Staatsanwaltschaft reagiert, welche aus politischen Gründen das Recht auf freie Meinungsäußerung kurzerhand außer Kraft gesetzt hat.
Die willkürliche Beschlagnahmung der Plakate und die juridische
Verfolgung der beiden Landtagsabgeordneten Eva Klotz und Sven Knoll,
muss als politisch motivierter Einschüchterungsversuch gedeutet werden,
der die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit überschreitet.
Die Staatsanwaltschaft hat durch ihr Verhalten selbst unter Beweis
gestellt, dass die Beschlagnahmung der Plakate nicht gerechtfertigt war.
Im Wortlaut des Bescheides wird die Beschlagnahmung nämlich damit
begründet, dass dadurch eine weitere Verbreitung der Plakate verhindert
werden soll.
In allen Süd-Tiroler Tageszeitungen waren gestern jedoch im Zuge der
Berichterstattung Abbildungen des Plakates abgedruckt. Dem Argument der
Staatsanwaltschaft folgend, hätten somit auch alle Zeitungen
unverzüglich beschlagnahmt werden müssen, um eine weitere Verbreitung zu
verhindern.
Genau das hat die Staatsanwaltschaft jedoch nicht gewagt, weil sie
ansonsten nicht nur gegen die Meinungsfreiheit, sondern auch gegen die
Pressefreiheit verstoßen hätte. Gegenüber der SÜD-TIROLER FREIHEIT
glaubt man aber offensichtlich Narrenfreiheit zu haben.
In Wild-West-Manier wurden gestern sogar Carabinieri-Beamte dazu
angestiftet, in einigen Gemeinden die Plakate von den Plakatflächen
runterzureißen.
Es ist dies ein Vorgehen, das als inakzeptabel bezeichnet werden muss,
zumal es sich dabei um eine Sachbeschädigung handelt, die ausgerechnet
von den Carabinieri durchgeführt wurde. Die SÜD-TIROLER FREIHEIT erwägt
daher auch eine Schadensersatzklage gegen die mutwillige Zerstörung der
Plakate, für deren Herstellung und Plakatierung ja gezahlt wurde.
SÜD-TIROLER FREIHEIT
Freies Bündnis für Tirol