Als betroffener Bürger habe ich am 28. September 2010 an LH Durnwalder geschrieben, dass eine Meldung der Tageszeitung "Alto Adige" vom 28. September 2010 mir nicht verständlich sei. Auf Seite 10 stand dort zu lesen: "Non toccheremo la Vetta d’Italia, se con questo nome non c’e nessun cartello contestato.‘ Cosi Durnwalder. Ed in effetti nella lista dei 1500 toponomi monolingui il ‚Glockenkarkopf‘ non c’e. Il presidente si era espresso in senso opposto a piu riprese." ("’Wir werden die Vetta d’Italia‘ nicht antasten, wenn es kein beanstandetes Schild mit diesem Namen gibt.‘ So Durnwalder. Und tatsächlich gibt es auf der Liste der 1500 einsprachigen Ortsnamen den ‚Glockenkarkopf‘ nicht. Der Präsident hatte sich mehrfach im gegenteiligen Sinn geäußert gehabt.")
Ich habe den Landeshauptmann schriftlich dazu Folgendes gefragt:
"Ich
muß gestehen, dass ich nicht weiß, was Sie, Herr LH Durnwalder damit
meinen, bzw. falls Sie falsch zitiert wurden, was Sie dann tatsächlich
sagen wollten. Hat der Landeshauptmann tatsächlich seine Meinung
bezüglich der "Vetta d’Italia" nun geändert?
Möchte hiermit um
Aufschluß darüber ersuchen, ob Sie, Herr LH Durnwalder, die Meinung
vertreten, dass der "Glockenkarkopf" (oder "Klockerkarkopf") nur auf
Deutsch ausgeschildert werden soll oder ob auch die Bezeichnung "Vetta
d’Italia" verwendet werden soll."
Jetzt hat Landeshauptmann
Durnwalder mir geantwortet und geschrieben, dass die Zweisprachigkeit
aber nicht bedeuten darf , "dass die Tolomei-Namen übersetzt werden
müssen. Dies wäre nämlich eine Fortführung einer geschichtlichen
Fälschung, die wir so nicht hinnehmen können. Gemeinden und größere
Ortschaften sind bereits mit Regionalgesetz geregelt und müssen deshalb
in öffentlichen Akten bzw. in Fällen, wo öffentliche Finanzierungen
gewährt werden, in beiden Sprachen verwendet werden. Sollte dies nicht
akzeptiert werden, so müssten alle diesbezüglichen Regionalgesetze
abgeändert werden. Sowohl die Landesregierung als auch der Alpenverein
sind der Auffassung, dass es tragbar ist, auf den Schildern die
Gemeinden und Ortschaften sowie die Zusatzworte wie See, Platz,
Schutzhaus usw. in beiden Sprachen oder durch Zeichen anzubringen, die
Flurnamen jedoch in ihrer historischen Form, d. h. in deutscher oder
ladinischer Sprache zu verwenden.
Dies ist auch der Kern dieses
Abkommens. Ich lege Ihnen eine Fotokopie desselben bei. „Vetta d’Italia“
gehört sicher nicht zu den historischen Namen, da der Name
„Klockerkarkopf“ sicher wesentlich älter und als historisch bezeichnet
werden kann." So weit der Landeshauptmann.
Daraus resultiert,
dass Landeshauptmann Durnwalder nicht gewillt ist,
Tolomei-Namensfälschungen bei den Flurnamen hinzunehmen und es nach
seiner Aussage daher keine Wegbeschilderung zu einer "Vetta d’Italia"
geben wird.
Auch Südtiroler Ortsnamen sind historische Namen und können nicht übersetzt werden
Nicht
schlüssig ist Durnwalders Argumentation, dass hinsichtlich der
historischen Ortsnamen Südtirols die Angelegenheit bereits mit
Regionalgesetzen geregelt sei.
Diese Regionalgesetzgebung
widerspricht nämlich dem Autonomiestatut, welches als
verfassungsgesetzliche Regelung die alleinige Zuständigkeit der Provinz
Bozen für die Toponomastik mit der Verpflichtung zur Zweisprachigkeit –
und nicht zur Zweinamigkeit – festlegt. (Dekret des Präsidenten der
Republik vom 31. August 1972, Nr. 670: Genehmigung des vereinheitlichten
Textes der Verfassungsgesetze, die das Sonderstatut für
Trentino-Südtirol betreffen. G.Bl. 20. November 1972, Nr. 301. Artikel
8: Befugnisse der Provinzen)
Rom hätte daher längst alle der alleinigen Zuständigkeit der Provinz Bozen entgegenstehenden Gesetze aufheben lassen müssen.
Dass
der Staat hier nicht tätig geworden ist, liegt wohl daran, dass auch
der Südtiroler Landtag bislang untätig geblieben ist und von seinem
Recht zur Orts- und Flurnamengesetzgebung keinen Gebrauch gemacht und
auch die unumgänglichen Gesetzesaufhebungen nie eingefordert hat.
Die
deutschen und ladinischen Südtiroler Ortsnamen sind genauso historische
Namen wie die Flurnamen. Unsere Altvorderen haben die Orte und die
Fluren gleichermaßen und in gleichen Zeiträumen in deutscher und
ladinischer Sprache benannt. Eine diesbezügliche unterschiedliche
Behandlung von Flur- und Ortsnamen ist nicht legitim.
Plant Durnwalder Kapitulation des Landtages in Bezug auf Ortsnamen?
Dass
Durnwalder in der Frage der Ortsnamen sich nun hinter einer längst
rechtswidrig gewordenen, weil dem Autonomiestatut widersprechenden,
regionalgesetzlichen Regelung versteckt, läßt befürchten, dass er und
die SVP bei der bevorstehenden Landesgesetz-Regelung die
Tolomei-Fälschungen bei den Ortsnamen ohne Einschränkungen akzeptieren
wollen.
Mit seinem eigenmächtigen "Vertrag" mit dem Minister
Fitto hat er diese Kapitulation schon vorweg genommen und eine Regelung
getroffen, welche durch den Landtag per Landesgesetz hätte verfügt
werden müssen.
Diese Handlungsweise hat nichts mit einer Wahrung
des Südtiroler Rechtsstandpunktes zu tun sondern ist eine völlig
unnötige opportunistische Verzichtshaltung gegenüber der immer noch
vorhandenen faschistischen Gesinnung herrschender Kreise in Rom!
Es
steht zu befürchten, dass die SVP-Abgeordneten im Landtag nun auch mit
der gesetzlichen Regelung diese eigenmächtige und rechtswidrige
Kapitulation im Nachhinein gesetzlich bestätigen und damit sanieren
wollen.
Roland Lang, betroffener Bürger und Leitungsmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT