Die Darstellung von Josef Nössing vom Tiroler Geschichtsverein, die Brennergrenze sei keine „Unrechtsgrenze“ denn: „Damals haben alle zugestimmt, und um des Friedens willen war das eben die einzige Lösung“, ist falsch (Tageszeitung Dolomiten, 19.11.2010). Österreich hat nie der Landesteilung Tirols zugestimmt.
Die Tiroler Landesregierung und der Tiroler Landesrat erklärten zu dem
Diktatfrieden von St. Germain, „dass kein Rechtsfriede, sondern ein
Gewaltfriede vorliegt“ und die österreichische Nationalversammlung
erklärte am 6. 9. 1919 dazu, dass sie „vor der gesamten Kulturwelt Klage
und Protest“ erhebe.
Am 1.5.1946 beschlossen die alliierten Außenminister wiederum die
Abtrennung Südtirols. Der Außenpolitische Ausschuss des Öst.
Nationalrats bezeichnete am 1.10.1946 den „Pariser Vertrag“ lediglich
als „Zwischenlösung“ auf dem Weg zur Selbstbestimmung und beschloss die
rechtswahrende Erklärung: „Die Haltung Österreichs bedeutet in keiner
Weise einen Verzicht auf die unveränderlichen Rechte unseres Staates auf
Südtirol.“ (Im Detail nachzulesen in meinem Buch „Kapitulation in
Paris“) Am 5. 6. 1992 wurde diese Erklärung erneut vom Nationalrat
bekräftigt.
Dr. Helmut Golowitsch, Puchenau