Lana – In der Tageszeitung „Dolomiten“ vom 01.02.2011, Seite 26, behauptet Polizeikommandant Walter Egger allen ernstes, dass er den Rang des „Hauptmannes einfach von seinem Vorgänger (Anm. Wilfried Blaas) übernommen habe“. Fakt ist, dass Kommandant Wilfried Blaas nie den Dienstgrad eines Hauptmannes getragen hat, sondern jenen eines Chefinspektors (6. Gehaltsebene). "Egger sollte dies eigentlich wissen", meint Gemeinderat Richard Andergassen, "sofern er nicht an Gedächtnisschwund leidet".
Zudem ist Kommandant Egger nach wie vor in der 5. Gehaltsebene
eingestuft. Dafür würde ihm maximal der Rang eines Hauptpolizeimeisters
(3 Gleise) zustehen, teilt Gemeinderat Richard Andergassen mit.
Walter Egger behauptet zudem, dass die Änderung seines Dienstgrads „eine
von ihm gewünschte Anpassung an die Richtlinien auf Landesebene gewesen
sei“. Egger meint wohl eher die Richtlinien, welche die
Geschäftsordnung der Gemeindepolizei vorsieht. Diese sind bereits seit
1996 in Kraft und sehen unter Artikel 12 – Dienstgrade – Folgendes vor:
Das dem Gemeindepolizeikorps zugeteilte Personal unterscheidet sich nach folgenden Dienstgraden:
KOMMANDANT:
Dienstgrad: Chef-InspektorVIZE-KOMMANDANT:
Dienstgrad: Inspektor
BEAMTE MIT KOORDINIERUNGS- FUNKTION:
Anfangsdienstgrad: Koordinator
Nach 10 Dienstjahren: Koordinator mit SonderaufgabenPOLIZEIBEAMTER:
Dienstgrad nach 10 Dienstjahren: Gemeindepolizist mit Sonderaufgaben
Kommandant Egger liefert damit selbst den Beweis, dass er seit über 8
Jahren einen zu hohen Dienstgrad getragen hat. Dies ist offensichtlich
willkürlich erfolgt, zumal ihn bis heute nie jemand zurechtgewiesen hat –
und dies wäre eigentlich die Aufgabe des Bürgermeisters. Es mutet daher
an, dass die Polizei in Lana Narrenfreiheit genießt.
Die Ausrede, von der „geplanten übergemeindlichen Zusammenarbeit der
Gemeindepolizei”, von der Bürgermeister Stauder spricht, ist ebenso
unzulässig. Dienstgrade werden erst dann abgeändert, sobald die neue
Regelung in Kraft ist, aber ganz bestimmt nicht vorher!
Weiters verfügt Walter Egger nur über den Zweisprachigkeitsnachweis der
ehem. mittleren Laufbahn. Schon allein deswegen, dürfte er nie und
nimmer das Amt des Kommandanten bekleiden, denn dafür ist der
Zweisprachigkeitsnachweis „B“ erforderlich.
Durch die jahrelange Nichtausschreibung der Kommandantenstelle wird
allen anderen Polizisten, die über die nötige Qualifikation verfügen,
diese Stelle vorenthalten. Gemeinderat Richard Andergassen verweist
darauf, dass das Landesgesetz Nr. 21 vom 10-11-1993 (Bestimmungen über
das Gemeindepolizeiwesen) unter Art. 10 vorsieht, dass die Einstellung
von Personal in den Gemeindepolizeidienst nur mit öffentlichem
Wettbewerb erfolgen darf. Die Lananer Gemeindeverwaltung hat sich
einfach darüber hinweggesetzt.
Gemeinderat Andergassen teilt abschließend mit, dass er deswegen Beschwerde bei der Gemeindeaufsicht in Bozen eingelegt hat.
Quelle: Tageszeitung Dolomiten, Ausgabe vom 01. Februar 2011