Aus dem Mitteilungsblatt des Amtes für Arbeitsmarktbeobachtung vom 28. Jänner 2011 geht hervor, dass bei der Finanzpolizei 53 Stellen zu besetzen sind, „davon 2 für Teilnehmer mit Zweisprachigkeitsnachweis auszubildende Offiziere“.
Das liest sich so, als sei für die Besetzung der anderen 51 Stellen kein Zweisprachigkeitsnachweis erforderlich. Ist es so, und wenn ja, weshalb, aufgrund welcher Bestimmung?
Wenn nein, wie ist das dann zu verstehen?
Nähere Informationen werden laut genanntem Mitteilungsblatt unter folgender Adresse erteilt: www.gdf.gov.it/concorsi/concorsi/index.html
Gibt es für Südtiroler Bewerber keine deutschen Auskünfte und Bewerbungsunterlagen?
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Dr. Eva Klotz
SÜD-TIROLER FREIHEIT
Freies Bündnis für Tirol