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Italienische Nonsens-Gesetze: Fahrverbot für Führerscheinneulinge

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Italienische Nonsens-Gesetze: Fahrverbot für Führerscheinneulinge

Als typisches Beispiel für italienische Nonsens-Gesetzgebung bezeichnet der Landtagsabgeordnete der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Sven Knoll, die neue Regelung für Führerscheinneulinge, wonach diese ein Jahr lang nicht mit Autos über 70 Kilowatt fahren dürfen. Da sehr viele Mittelklassewagen diese Höchstgrenze bereits überschreiten, bedeutet dies in der Praxis, dass sehr viele Führerscheinneulinge ein Jahr lang nicht mit dem Auto der Eltern fahren können. Das was in der Fahrschule gelernt wurde, kann somit nicht umgesetzt werden.

Gerade das erste Führerscheinjahr ist jedoch entscheidend, weil das Wissen der Fahrschule noch frisch ist und die Sicherheit am Steuer nur durch regelmäßiges Autofahren erlangt werden kann.
Wie absurd diese Regelung ist, zeigt sich aber auch daran, dass die meisten Fahrschulen über Autos mit mehr als 70 Kilowatt verfügen, auf denen die Schüler zwar lernen, dann aber nicht fahren dürfen. Abgesehen davon gilt für Führerscheinneulinge ja bereits ohnehin eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Ob man nun 90 km/h mit einem Auto fährt, das über mehr, oder weniger als 70 Kilowatt verfügt, ändert praktisch nichts.
Da es für viele Familien einfach nicht finanzierbar ist, für ein Jahr ein neues Auto zu kaufen, das den Bestimmungen entspricht, führt dieses Gesetz dazu, dass die Führerscheinneulinge eben ein Jahr lang nicht Autofahren und sich somit erst nach einem Jahr und ohne Fahrpraxis hinters Steuer setzen.
Mit diesem italienischen Nonsens-Gesetz wird also genau das Gegenteil erreicht!

L.-Abg. Sven KnollSÜD-TIROLER FREIHEIT 

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