Mit vorsichtigem Optimismus, so Roland Lang, nimmt die SÜD-TIROLER FREIHEIT die Nachricht zur Kenntnis, dass am Landesgericht 4 Ewiggestrige wegen des faschistischen Grußes bei einer Kundgebung vor Gericht gestellt wurden bzw. zum Teil bereits verurteilt wurden. Das Gesetz Nr. 645 von 1952 (Scelba Gesetz) gegen die Verherrlichung des Faschismus kam damit nach mehr als 55 Jahre nach seinem Inkrafttreten in Südtirol zur Anwendung!
Es ist zu begrüßen, dass damit die politische Polizei DIGOS ihrem
Auftrag als Ordnungshüter nachgekommen ist, sowie das Gericht Recht
gesprochen hat. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob dieses Urteil allen
Instanzen durchhalten wird und es kein Einzelfall bleiben wird.
Wer nach den Greueltaten der Nazis und der Faschisten in aller Welt noch
immer diesen Regimen eine Träne nachweint oder Leute bewundert, wie
etwa der nun verstorbene Altnazi und ehemalige Südtiroler SS-Offizier
Paul Maria Hafner, der noch 2007 (!) beteuerte, dass „Hitler- Retter
Europas und des Christentums“ gewesen sei, muss gerichtlich verfolgt
werden!
Es ist aber auch unverständlich, das ein italienischer Politiker
ungestraft Mussolini vor nicht langer Zeit Mussolini als „größten
Staatsmann Europas“ gewürdigt hat und seine politische Karriere
ungestraft weiter fortsetzen kann!
Roland Lang
Leitungsmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT
Videos:
"Saluto Romano" am Gedenktag der Opfer der Foibe (10. Februar 2008)