Mit Erneuerung des Kollektivvertrages Handel ist ab 1. 3. 2011 die Einschreibung in die Zusatzkrankenversicherung Fondo Est (120 Euro Pauschale jährlich) Pflicht. Arbeitgeber, die den Kollektivvertrag Handel anwenden, müssen für jeden Arbeitnehmer den monatlichen Betrag entrichten, unabhängig davon, ob der Betrieb der Zusatzversicherung beitritt oder nicht! Tritt er nicht bei, muss ein monatlicher Lohnzuschlag von 10 Euro brutto (7 bei Teilzeit) pro Arbeitnehmer ausbezahlt werden.
Dieser Zuschlag gilt als eigenes Lohnelement und unterliegt Sozialversicherung und Lohnsteuer zu Lasten des Arbeitnehmers. Der Betrag ist 14 mal im Jahr jedem Arbeitnehmer auszubezahlen, Kosten pro Jahr und Arbeitnehmer ca. 190 Euro! Aus finanzieller Sicht ist es für einen Betrieb also günstiger, der Zusatzkrankenversicherung Fondo Est beizutreten.
Die Grüne Nummer von Fondo Est ist für Nachfragen nicht erreichbar, Dienste werden laut Tabelle vorwiegend in italienischen Einrichtungen angeboten, insgesamt eine Zumutung für unsere Leute!
Was wird das Land gegen solches Monopol und solche Zwangsmaßnahmen tun?
Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
Lt. Abg. Sven Knoll
4. 4. 2011



