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Selbstbestimmung für Anfänger

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Selbstbestimmung für Anfänger

Antworten auf Grundsatzfragen zur Selbstbestimmung findet Herr Raffin in  internationalen Rechtsquellen, klar definiert in Art. 1 der Menschenrechtspakte von 1966, von Italien und Österreich 1977 ratifiziert! Weiters: UNO- Resolution Nr. 2625, Helsinki- Akte 1975 und Ausübung in Tschechien/ Slowakei, Montenegro, Kosovo!

Maßgeblich bei Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes ist nicht, was die
SÜD-TIROLER FREIHEIT oder eine Partei damit „meint“, sondern welches
Modell die Mehrheit der demokratisch Abstimmenden wählt. Empfehle Herrn
Raffin, den Gesetzentwurf von Cossiga zu studieren!

So wie die Entwicklung in Italien läuft und die europäische Presse
darüber schreibt, fragen sich gebildete Leute in vielen Ländern längst,
was Südtirol bei Italien hält! Reichen die letzten Entscheidungen in Rom
immer noch nicht, um zu begreifen, dass wir bei diesem Staat
langfristig keine Zukunft haben? Wer hat es zu verantworten, wenn wir
eine ganz gewöhnliche italienische Provinz werden? Frage er dies
Durnwalder!

Hat Raffin kein Vertrauen in die Landesverwaltung, da er meint, ohne Italien könne sie nicht funktionieren?

Wir werden nie alle unsere Probleme lösen, aber wir lösen alle ohne Italien  leichter!

L.-Abg. Dr. Eva Klotz

27. 4. 2011

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