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Mitteilung Adressenänderung nur italienisch

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Aus beiliegender Kopie geht hervor, dass die Mitteilung der Adressenänderung zwecks Aktualisierung des Führerscheins nur in italienischer Sprache erfolgt ist. Der Name des Führerscheinbesitzers- in der Kopie unkenntlich gemacht- ist eindeutig deutsch, sowohl den Vor- als auch den Familiennamen betreffend.

– Müssen diese Mitteilungen in italienischer Sprache erfolgen oder hat hier die   
   betreffende Gemeinde einen Fehler begangen?
– Wenn ja, aufgrund welcher Bestimmung greift die Zweisprachigkeit nicht?

L.- Abg. Dr. Eva Klotz
 
L.- Abg. Sven Knoll


Foto peer


Anlage:

Archiv, Eva Klotz, Sven Knoll
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