Mit Schreiben vom 2. April 2011 hat die Gemeinde Lana dem Aufsichtsamt in Bezug auf die Unregelmäßigkeiten des Gemeindepolizeidienstes geantwortet. Diese Antwort ist jedoch sehr widersprüchlich. Wie sonst lässt sich erklären, dass es für einen Korps (sämtliche Briefköpfe der Gemeindepolizei tragen diese Bezeichnung) 7 Beamte braucht, wenn man im gleichen Atemzug sagt, dass im Stellenplan 6 Stellen in der 5. Funktionsebene und 2 Stellen in der 6. Funktionsebene vorgesehen sind – somit 8 Stellen. Ob die Stellen im Moment besetzt sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle, es zählt der Stellenplan.
1) Wie kann es sein, dass die Gemeinde Lana nach dem Ausscheiden des ehemaligen Kommandanten Wilfried Blaas (16.08.2002) die Stelle des Kommandanten (6. Gehaltsebene) nie mehr ausgeschrieben hat?
2) Beurteilt die Landesregierung die Gemeindepolizei von Lana, gemäß Art. 3 LG 21 vom 10.11.1993, als Gemeindepolizeikorps, da wie von der Gemeinde Lana selbst angegeben, dafür 8 Stellen vorgesehen sind?
3) Was gedenkt die Landesregierung diesbezüglich zu unternehmen?
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Eva Klotz