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Gutachten zur doppelten Staatsbürgerschaft: Keine Falschinformationen verbreiten

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Der Landtagsabgeordnete der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Sven Knoll, weist die heute veröffentlichten Berichte der Neuen Süd-Tiroler Tageszeitung entschieden zurück, wonach laut österreichischem Innenministerium „die doppelte Staatsbürgerschaft vom Tisch sei“. Das Bundesministerium für Inneres hat lediglich im Auftrag des Petitionsausschusses eine Stellungnahme zur Thematik abgegeben, in welchem es zum Schluss kommt, dass die derzeitige Gesetzeslage nicht ausreicht, um die doppelte Staatsbürgerschaft ausschließlich den Süd-Tirolern zu ermöglichen. Es ist dies genau die Einschätzung, die auch die SÜD-TIROLER FREIHEIT von Beginn an vertreten hat, weshalb die ans Parlament gerichtete Bürgerinitiative auch die dezidierte Aufforderung enthält „die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Bevölkerung von Süd-Tirol der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ermöglicht wird“.

Im Gutachten des Innenministeriums ist zudem ausdrücklich angeführt, dass es mehrere Varianten zur legalen Erlangung der doppelten Staatsbürgerschaft gibt.

Der für Süd-Tirol relevante Passus ist dabei §10 des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes, in welchem geregelt wird, dass die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft beim Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft notwendig ist, wenn dies dem Antragssteller möglich und zumutbar ist.
Genau das wäre für die Süd-Tiroler aber nicht möglich und zumutbar, da sie ja nicht nach Österreich auswandern und bei einer Aufgabe der italienischen Staatsbürgerschaft dadurch alle bürgerlichen Rechte in Süd-Tirol verlieren würden.
Damit ließe sich rechtfertigen, dass die Süd-Tiroler die italienische Staatsbürgerschaft behalten und somit de facto eine Doppelstaatsbürgerschaft besitzen.

Auch der Verweis des Innenministeriums auf den Friedensvertrag von St. Germain untermauert die Forderung nach einer doppelten Staatsbürgerschaft. In Artikel 81 wurde nämlich festgeschrieben, dass sich die Vertragsparteien dazu verpflichten, den Bürgern „die Erwerbung jeder anderen, sich ihnen bietenden Staatsangehörigkeit zu gestatten“.

Als wichtigsten Punkt bezeichnet Sven Knoll jedoch die Feststellung des Innenministeriums, dass es für die Vergabe der doppelten Staatsbürgerschaft an die Bürger von Dreizehnlinden keine ausschließlich begünstigende „lex Dreizehnlinden“ gegeben hat, sondern dass dies im Rahmen des geltenden Staatsbürgerschaftsgesetzes ermöglicht wurde.
Aufgrund des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes, auf den das Innenministerium im Gutachten selbst verweist, wäre es somit nicht zulässig, den Bürgern von Dreizehnlinden eine doppelte Staatsbürgerschaft zu gewähren, den Süd-Tirolern aber nicht.

Für Süd-Tirol bedeutet dies, dass es nicht notwendig ist, im österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz einen eigenen Süd-Tirol-Passus einzuführen, sondern dass die Vergabe der österreichischen Staatsbürgerschaft an die Süd-Tiroler möglich  würde, indem lediglich eine generelle Anpassung der Regelung der Vergabe der Staatsbürgerschaft nach dem Prinzip der Abstammung erfolgt.
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist somit keineswegs vom Tisch, sondern aufgrund der Gutachten kann nun eruiert werden, welche Gesetzesanpassungen es benötigt, um den Süd-Tirolern die österreichische Staatsbürgerschaft zu gewähren.

L.-Abg. Sven Knoll
SÜD-TIROLER FREIHEIT

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