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Gerichtlicher Zustellungsbescheid nur italienisch

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Gerichtlicher Zustellungsbescheid nur italienisch

Beiliegender Zustellungsbescheid und der entsprechende Briefumschlag der Gerichtsbehörde Bozen  beweisen, dass in diesem Fall die Verpflichtung zur Zweisprachigkeit konsequent verletzt werden. Was will der Landeshauptmann tun, damit die zuständigen Stellen die einschlägigen Gesetze einhalten?

Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
Lt. Abg. Sven Knoll

14. Juni 2011

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