Nun liegt die Verkehrsordnung, die als Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 285 vom 30. April 1992 eingeführt wurde, endlich auch in deutscher Sprache vor. Damit, so Roland Lang, Leitungsmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT, wurde die Zweisprachigkeitspflicht den Südtirolern gegenüber 19 Jahre und 90 Tage lang verletzt. Die damals neue Verkehrsordnung einhalten mussten die Autofahrer natürlich sofort- nur das Recht, dieses Gesetz in ihrer Sprache zu lesen, bekamen die Südtiroler erst nach fast 20 Jahren.
Ebenso die Gemeindepolizisten, Feuerwehren, Fußgänger, Radfahrer und anderen Verkehrsteilnehmer- bei allen wurde vorausgesetzt, dass sie italienisch können. Logisch, siamo in Italia!
Allerdings kann man sich auf den deutschen Text nicht verlassen, denn vorsorglich steht am Beginn der Übersetzung:
“Alle Angaben in dieser Übersetzung sind trotz sorgfältiger
Bearbeitung ohne Gewähr. Es wird gebeten, eventuelle Unstimmigkeiten
dem Amt für Sprachangelegenheiten des Landes
mitzuteilen (Sprachangelegenheiten@provinz.bz.it).“
Es ist nur verwunderlich, dass vor der Übersetzung in die deutsche Sprache nicht zuerst eine in Albanisch, Türkisch oder Tunesisch gemacht wurde. Oder sollte die Verkehrsregelung gleich nach dem Inkrafttreten in diese Sprachen übersetzt worden sein?
Roland Lang
Leitungsmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT