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„Besen“ Plakat der SÜD-TIROLER FREIHEIT: SHB- Obmann Roland Lang ohne Benachrichtigung

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Roland Lang, Leitungsmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT, wurde wie die Landtagsabgeordneten Dr. Eva Klotz, Sven Knoll und Andere nicht vom Gericht über ein Urteil wegen des „Besen“ Plakats benachrichtigt, sondern musste aus den Medien erfahren, dass er zu 2000 Euro Strafe verurteilt worden war.

Abgesehen davon, dass italienische Politiker in Italien bei solchen Vergehen Narrenfreiheit zu genießen scheinen, möchte ich hiermit anprangern, dass es das Gericht anscheinend nicht der Mühe wert findet, mich über meine Verurteilung zu informieren!

Bis heute habe ich keine Mitteilung darüber erhalten, dass mein Name irgendwo im Bozner Landesgericht aufscheint bzw. dass ich verurteilt wurde. Es müsste in einem Rechtsstaat in Europa schon klar sein, dass der Verurteilte nicht nur über die Medien von seiner Strafe erfährt.

Muss ein Angeklagter in Italien wirklich nach Presseinformationen darüber entscheiden, ob er ein Urteil annimmt oder Rekurs einlegt?

Während Italien in seinen Schulden versinkt und sich in der Kulturstadt Neapel die Müllberge häufen, hat dieser Staat ganz oben in seiner nördlichsten Provinz Probleme mit einen 70 x 100 Plakat und einem Besen! Auf Urteile gegen die freie Meinungsäußerung aber reagieren die Menschen und Medien in Europa immer sehr sensibel, so Roland Lang!

Roland Lang
Leitungsmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT 

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