Mit 2. August 2011 ist in Österreich das neue Preistransparenzgesetz, sowie die neue Preistransparenzverordnung in Kraft getreten, welche alle Tankstellenbetreiber verpflichtet, zusätzlich zu den Preisauszeichnungen auch alle Preisänderungen bei Superbenzin 95 und Dieseltreibstoff zu melden und diese in eine Spritpreis-Datenbank einzutragen.
Mittels dieser Daten hat das Wirtschaftsministerium einen Spritpreisrechner erstellt (www.spritpreisrechner.at), welcher den Konsumenten durch Angabe des aktuellen Standortes ermöglicht, die billigsten Tankstellen in unmittelbarer Umgebung in Erfahrung zu bringen. Anhand einer Karte werden die genauen Standorte der Tankstellen angezeigt und gleichzeitig Informationen über die Öffnungszeiten mitgeliefert.
Zur mobilen Nutzung dieses Dienstes wird schon bald auch eine Handy-Version des Spritpreisrechners zur Verfügung stehen.
Im Rahmen der Handelsordnung könnte eine solch verpflichtende Erhebung der Benzinpreise auch in Süd-Tirol relativ problemlos umgesetzt werden. Ein solcher Informationsdienst wäre gerade in Zeiten stetig steigender Benzinpreise eine nützliche Errungenschaft für die Bevölkerung.
Da in Österreich eine solche Datenbank bereits besteht und vom Wirtschaftsministerium geführt wird, wäre es auch denkbar, sich an dieser Struktur zu beteiligen und somit den österreichischen Spritpreisrechner einfach auf Süd-Tirol auszuweiten.
Die Kosten wären dadurch minimal, da kein eigener Spritpreisrechner veröffentlicht werden müsste, sondern lediglich die erhobenen Daten dem Wirtschaftsministerium übermittelt würden.
Auch im Hinblick auf den vom Land geplanten grünen Korridor erscheint eine einheitliche Datenerfassung und Veröffentlichung sinnvoll.
Die Bevölkerung in Süd-Tirol, aber auch die Urlaubsgäste hätten somit einen einheitlichen Zugriff auf eine umfangreiche Datenbank der aktuellen Kraftstoffpreise aus ganz Österreich inklusive Süd-Tirol.
Dies vorausgeschickt, beschließt der Süd-Tiroler Landtag:
1) Der Süd-Tiroler Landtag spricht sich für eine Erhebung der Benzinpreise in Süd-Tirol und deren Veröffentlichung in einem Spritpreisrechner aus.
2) Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Erhebung der Benzinpreise nach dem Vorbild des österreichischen Preistransparenzgesetzes zu überprüfen und umzusetzen.
3) Die Landesregierung wird aufgefordert, mit dem österreichischen Wirtschaftsministerium in Kontakt zu treten, um die Möglichkeit einer Beteiligung Süd-Tirols am österreichischen Spritpreisrechner auszuloten, damit dieser auf Süd-Tirol ausgeweitet wird.
L.- Abg. Dr. EWva Klotz und L.- Abg. Sven Knoll