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Besen-Plakat: Berufung zwecks Wahrung der Meinungsfreiheit – Sippenhaft der Justiz unzulässig

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Besen-Plakat: Berufung zwecks Wahrung der Meinungsfreiheit – Sippenhaft der Justiz unzulässig

Im Rahmen einer Pressekonferenz hat die Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT heute Vormittag ihre Berufung gegen die verordnete Strafe wegen vermeintlicher Schmähung der italienischen Fahne – „Besen-Plakat“ – angekündigt. Dieser Schritt ist notwendig, um zukünftig das demokratische Recht der Meinungsfreiheit zu wahren. Bei der Pressekonferenz wurden auch eine Reihe von fragwürdigen Handlungen der italienischen Justiz aufgezeigt, welche den Verdacht nahelegen, dass es in dieser Angelegenheit wohl hauptsächlich darum geht, tirolpatriotische Kreise wie die SÜD-TIROLER FREIHEIT mundtot zu machen.

Schmähung der Fahne wird hauptsächlich in Süd-Tirol geahndet:
Anhand einer Reihe von Beispielen hat die SÜD-TIROLER FREIHEIT aufgezeigt, dass der ominöse Paragraph betreffend die Schmähung der italienischen Fahne hauptsächlich in Süd-Tirol zur Anwendung kommt und da umso härter verfolgt wird. Das Besen-Plakat wurde beispielsweise von Anhängern der Lega-Nord in Norditalien inhaltlich völlig übernommen, ohne dass dies von der Justiz weiter beachtet worden wäre. Verwiesen wurde auch auf eine Buch-Publikation, auf deren Deckblatt der Umriss des italienischen Staates -in den Farben der Trikolore- in einem dreckigen Mülleimer landet. Unvergessen auch die Aussagen von Umberto Bossi, der zum besten gab, dass er die italienische Fahne als Toilettenpapier verwende, sowie von Silvio Berlusconi, der Italien erst unlängst als „paese di merda“ bezeichnete hat.
Erinnert wurde auch an die in italienischen Geschäften und Bars erhältlichen  Zuckersäckchen, auf denen auf der Trikolore das faschistische Liktorenbündel und Benito Mussolini abgebildet sind.

Wie erklärt die Bozner Staatsanwaltschaft der Öffentlichkeit, dass in diesen Fällen so gut wie nichts unternommen wird, und ein faschistisches Liktorenbündel auf der italienischen Fahne keinen Ermittlungsgrund darstellt, im Falle des Besen-Plakates der SÜD-TIROLER FREIHEIT jedoch offensichtlich ein politisches Exempel statuiert werden soll?
 
Mitglieder der SÜD-TIROLER FREIHEIT werden in Sippenhaft genommen:
Die Tatsache, dass auch die Mitglieder des Hauptausschusses der SÜD-TIROLER FREIHEIT mit einer Geldstrafe belegt wurden, ist politische Willkür, die nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun hat, sondern als Sippenhaft bezeichnet werden muss.
Die Entscheidung zur Gestaltung und Umsetzung von Plakataktionen geht von der Landesleitung der SÜD-TIROLER FREIHEIT aus und wird dann erst dem Hauptausschuss vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, bei der SÜD-TIROLER FREIHEIT Informationen über deren Organisationsstruktur einzuholen, bzw. nachzufragen, welche Mitglieder an den Sitzungen der Landesleitung und des Hauptausschusses überhaupt teilgenommen haben, bei denen das Plakat vereinbart wurde, bzw. wer dort dafür oder dagegen gestimmt hat. Kein einziges Mitglied des Hauptausschusses wurde von der Staatsanwaltschaft befragt. Niemand hatte die Gelegenheit, sich zu verteidigen. Stattdessen wurden die Hauptausschussmitglieder pauschal verurteilt!
Dies ist demokratiepolitisch auch für andere Parteien, für Verbände und Medien eine höchst gefährliche Vorgehensweise. Konkret bedeutet dies nämlich, dass unabhängig von einer effektiv vorliegenden Schuld ganze Leitungsgremien pauschal und grundlos verurteilt werden können, wenn man einzelnen Beamten der Justiz nicht genehm ist.
Was für ein Staat ist das, der Bürger verurteilt, ohne diese anzuhören?
 
Anklage enthält Fehler und unwahre Anschuldigungen:
Die Schlampereien der Staatsanwaltschaft zeigen sich auch in der Anklageschrift. Aus dieser geht unmissverständlich hervor, dass nur die Mitglieder der Landesleitung der „Mittäterschaft“ angeklagt sind! Wie kann es dann sein, dass auch die Mitglieder des Hauptausschusses verurteilt wurden?
In einer detaillierten Liste wird in der Anklageschrift auch aufgezeigt, wie viele Plakate in welchen Gemeinden aufgehängt und beschlagnahmt wurden. Reinhold Ladurner wird beispielsweise zur Last gelegt, in der Gemeinde Martell 3 Plakate aufgehängt zu haben. Dies entspricht nicht der Wahrheit, denn die Gemeinde Martell verfügt nicht einmal über Plakatflächen, weshalb dort auch nie ein Plakat aufgehängt werden konnte!
 
Justiz teilt Verurteilung den Medien mit, aber nicht den Betroffenen:
Entrüstet zeigt sich die SÜD-TIROLER FREIHEIT auch darüber, dass die italienische Justiz den Medien die Liste der verurteilten Mitglieder des Hauptausschusses mitteilt, ohne die Betroffenen vorab über die Verurteilung zu informieren. Von den 7 verurteilten Mitgliedern des Hauptausschusses hat bisher nur Reinhold Ladurner eine Mitteilung erhalten, alle anderen wissen davon nur aus den Medien, obwohl die Verurteilung angeblich bereits im Juli erfolgt ist.
Dies zeigt, wie schlampig am Gericht in Bozen gearbeitet wird und wie verantwortungslos mit sensiblen Personen-Daten umgegangen wird.
 
Sollen Plakate zerstört werden, um Carabinieri zu schützen?
Verwundert zeigt sich die SÜD-TIROLER FREIHEIT auch über die Anordnung des Richters, welcher die Forderungen des Staatsanwaltes sogar noch überboten und angeordnet hat, dass alle beschlagnahmten Besen-Plakate zerstört werden sollen. Dies ist eine völlig unübliche Vorgehensweise, da bei einem evtl. Freispruch der SÜD-TIROLER FREIHEIT die Plakate zurückgegeben werden müssten. Sollten  damit die Carabinieri geschützt werden, welche die Plakate beschlagnahmt haben? Die haben die Besen-Plakate nämlich nicht ordnungsgemäß von den Plakatwänden gelöst, sondern herunter gerissen und somit zerstört! Dies ist eine strafbare Handlung, das Strafmaß ist sogar höher  als jenes betreffend die Schmähung der Fahne. Wenn also die zerrissenen Plakate nun zerstört werden, kann den Carabinieri nicht mehr nachgewiesen werden, dass sie sich strafbar gemacht haben!
Alle diese Fakten zeigen auf, dass es in der Auseinandersetzung um das Besen-Plakat wohl am wenigsten darum geht, die Ehre der italienischen Fahne zu verteidigen. Die 2000 – Euro – Strafe zu bezahlen wäre für die SÜD-TIROLER FREIHEIT sicher der einfachste und wohl auch kostengünstigste Weg. Es geht  jedoch um wesentlich mehr, nämlich um das Recht der Bürger auf freie Meinungsäußerung und den Schutz der Bürger vor der Willkür einiger Justizbeamter.
 
Die Mitglieder des Hauptausschusses der SÜD-TIROLER FREIHEIT werden daher gegen das Strafdekret Berufung einreichen und somit auf dem Prozess – Weg um das Recht auf freie Meinungsäußerung und für politische Unabhängigkeit kämpfen.


SÜD-TIROLER FREIHEIT
Freies Bündnis für Tirol

Beispiele wirklicher Schmähung der Fahne in Italien:

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Gemeinde Lana: Stauders Ankündigungspolitik beschämend!
Solidarität: Trikolore bei Veranstaltungen- Fahnensteuer für freiwillige Selbsterklärung

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