Als unverantwortlich und feige bezeichnet die Landtagsabgeordnete der Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT, Eva Klotz, die Reaktion des Landeshauptmannes und der Schullandesrätin Kasslatter- Mur auf die Aufdeckung der Effizienzdefizite in der zentralen Südtiroler Schulverwaltung. Jetzt so zu tun, als habe man von der Studie nichts gewusst und die entsprechenden Daten nie gesehen, bedeutet, dass sie alle Verantwortung auf ihre Beamten abwälzen wollen.
Es ist undenkbar, dass die Generaldirektion der Landesprüfstelle 2008
den Auftrag erteilte, zu prüfen, ob die Mittel im Bildungsbereich
effizient eingesetzt werden, und das entsprechende negative Ergebnis
dann nicht den politisch Verantwortlichen vorlegt wurde!
Es ist weiter undenkbar, dass ein Landesbeamter, welcher, von der
Personalverwaltung für einen entsprechenden Management- Lehrgang
ausgewählt (hat 30.000 Euro -Steuergelder- gekostet!), nicht die Daten
und Ergebnisse seiner ausführlichen Studie an seine Vorgesetzten
weitergegeben, und diese sie dann nicht an die politisch
Verantwortlichen weitergeleitet haben!
Spätestens aber als Eva Klotz in der Fragestunde Dezember 2010 Auskunft
über die Ergebnisse dieser Studie und das konkret darin ermittelte
Einsparungspotential verlangte, hätte die zuständige Landesrätin
Kasslatter- Mur, sollte sie bis dahin wirklich keine Ahnung davon gehabt
haben, der Sache nachgehen müssen!
Was sind das für Politiker und Verwalter, welche sich um das oberste
Prinzip der guten Verwaltungsführer nicht kümmern und die Hinweise und
Warnungen ihrer höchsten Beamten (Generaldirektor, oberster Personalchef
des Landes, Leiter der Prüfstelle, Schulamtsleiter und andere
Spitzenfunktionäre der Schulverwaltung) entweder einfach ignorieren oder
in den Wind schlagen?
Die 4.800.000 Euro, die 2008 nachgewiesenermaßen im italienischen Schul-
und Wirkungsbereich verschwendet, also gegen die Vorgabe der Effizienz
eingesetzt wurden, sind den Verantwortlichen spätestens seit September
2009 (Studie von Georg Tschager) als objektive Zahlen bekannt!
Es handelt sich also um einen klaren Fall von Unterlassung!
L.-Abg. Dr. Eva Klotz
10. 9. 2011