Seit der Verfassungsänderung 2001 werden die Landtage der Provinzen Bozen und Trient gesondert gewählt und bilden als solche dann erst die Region. Somit können die beiden Landtage auch eigenständig und unabhängig über die Entlohnung ihrer Abgeordneten entscheiden.
In den letzten Monaten hat sich gezeigt, dass es sehr schwierig ist, im Regionalrat zu einer Einigung betreffend die Senkung der Kosten der Politik, besonders Gehälter der Abgeordneten bzw. Regierungs- und Präsidiumsmitglieder, zu kommen. Dies auch deshalb, weil die Regelung für die Ausstattung der Fraktionen und die Regelung der Gehälter für Regierungsmitglieder in den beiden Provinzen sehr unterschiedlich gehandhabt werden.
Um zu einer gerechten, selbstverantworteten Regelung zu kommen, ist es notwendig, dass der Südtiroler Landtag seine Zuständigkeit für die Kosten der Politik, also vordergründig die Entlohnung der Landtagsabgeordneten, Landesregierungsmitglieder und Präsidiumsmitglieder wahrnimmt und sofort mit den Arbeiten zur gänzlichen Übernahme dieses seines Bereichs von der Region beginnt.
Deshalb beschließt der Südtiroler Landtag,
nicht mehr zuzuwarten, bis eine Regelung in der Region gefunden wird, sondern seine Zuständigkeit für die Kosten der Politik einschließlich Entlohnung der Landtagsabgeordneten, Landesregierungsmitglieder und Präsidiumsmitglieder und die Rentenauszahlung sofort wahrzunehmen
und das Präsidium zu beauftragen,
alle dafür nötigen Vorarbeiten zu leisten, um dem Landtag bei Einbindung der einzelnen Fraktionen so bald als möglich ein entsprechendes Konzept vorzulegen.
Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
Lt. Abg. Sven Knoll
13. 10. 2011