Der erste Gesetzgebungsausschuss hat am 13.10.11. die Begutachtung von zwei Gesetzentwürfen zur direkten Demokratie begonnen. Der erste, der auf Volksinitiative eingebracht wurde – Landesgesetzentwurf Nr. 104/11: „Direkte Demokratie – Anregungsrechte, Befragungsrechte, Stimmrechte“ wurde von Stefan Lausch erläutert. Zum zweiten – LGE Nr. 107/11: „Bürgerbeteiligung in Südtirol lag das vorgesehene Gutachten des Rates der Gemeinden noch nicht vor. Daher wurden die Arbeiten auf den 25. November vertagt, wie Ausschussvorsitzender Josef Noggler erklärt, denn die Geschäftsordnung des Landtags sieht eine gemeinsame Behandlung beider Entwürfe vor.
Der erste Gesetzgebungsausschuss, dem auch L.- Abg. Dr. Eva Klotz angehört, weilt derzeit in der Schweiz, um sich die dortigen Erfahrungen mit der direkten Bürgerbeteiligung anzuhören.
Sie wird dort einen guten alten Bekannten wiedersehen, denn wir von der SÜD-TIROLER FREIHEIT waren wieder mal schneller:
Bereits am 21.05.11 hatten wir für unseren Selbstbestimmungs- abend in St. Peter im Ahrntal den Präsidenten des Vereins für direkte Demokratie aus der Schweiz, Dr. Diethelm Raff, eingeladen.
Aus dem Referat von Lic. Phil. Diethelm Raff: Wenn Menschen frei denken, haben sie auch verschiedene Meinungen zu allen Fragen, wie man das Zusammenleben richtig einrichtet. In den meisten Staaten der Welt meint man, eine auserwählte Anzahl von Menschen sollte für die anderen entscheiden. In der Direkten Demokratie der Schweiz hingegen geht man davon aus, dass die Bürger selbst immer das letzte Wort haben müssen, damit sie gut zusammenleben können. Keiner soll Untertan sein, sondern freier Bürger. Die Bürger selbst regeln ihre Angelegenheiten möglichst im kleinen Kreis. So wie die Bauern seit Jahrhunderten Probleme wie die Bewässerung in Genossenschaften selbst geregelt haben, so können die Bürger auch alle anderen Probleme auf möglichst dezentraler Ebene selbst regeln.
Deshalb sollen die Gemeinden möglichst autonom sein. Jede Entscheidung kann an einer Gemeindeversammlung von allen Bürgern zusammen erfolgen. In der Schweiz bestimmen die Bürger der Gemeinden die Höhe der Steuern jedes Jahr neu und ziehen die Steuern auch ein, geben einen Teil davon an das Land weiter. Die Bundessteuern richten sich nach den Gemeindesteuern. Die Gemeinden bestimmen, welche Lehrer eingestellt werden und kontrollieren auch, ob diese unterrichten, was die Bürger wollen. Die Freiheit ist es, die den Bürger dazu führt, seine Selbstbestimmung für eine Zeit in bestimmten Fragen anderen zu übergeben. Aber nur so lange wie diese im Sinne des Volkes tätig sind. Wenn jeder das Gemeinwesen bestimmt, muss er sich damit befassen, was für das Ganze am besten ist. Er muss also mit anderen viel sprechen, die Argumente abwägen und zu seinem vernünftigen Schluss kommen. Es geht nicht mehr darum, den anderen einfach zu überstimmen, sondern für alle eine möglichst gute Lösung zu finden. So muss man sich besser verstehen lernen und kommt meist zu Lösungen, mit denen alle einigermaßen leben können. Das führt zu einem friedlicherem Zusammenleben.
GR Bernhard Zimmerhofer/Ahrntal