In Anbetracht der öffentlichen Diskussion über
Alkoholexzesse bei Maturabällen folgender Ergebnisbericht: Vor ca. 8 Jahren hatte Martin Lercher in der
Sonntagszeitung „Zett“ einen Artikel betreffend maßlosen
Alkoholkonsum bei Maturabällen veröffentlicht und die warnende Frage gestellt,
ob es denn nicht Politiker gäbe, die nur dann
als Ehrenschutz oder Ehrengast zusagen, wenn auf den Ausschank von Superalkoholika
(alles über 21%) verzichtet wird. Ich hatte mich daraufhin als
einzige gemeldet und diese Verpflichtung auch öffentlich übernommen, nachdem
sich nach den meisten Maturabällen mein Gewissen geregt hatte und ich wusste,
dass ich mit meinen ethischen Prinzipien und als Pädagogin bei solchen Bällen
fehl am Platz war.
Seitdem habe ich auf alle Anfragen
bezüglich Ehrenschutz oder Ehrengast diese Bedingung angebracht.
Nur eine einzige Klasse hat sich in diesen Jahren einigermaßen an diese
Bedingung gehalten. Einigermaßen deshalb, weil es ein Missverständnis gegeben
hatte: die Klasse war davon ausgegangen, dass Mixgetränke wie
„Fliagerlen“ usw. nicht unter Superalkoholika fielen. Seitdem
präzisiere ich bei den Anfragen genau, dass unter meine Bedingungen auch diese
Alkohol- Mixgetränke fallen. Nicht eine
einzige Klasse ist seitdem auf diese Bedingungen eingegangen. Manchmal
bekomme ich übrigens von Klassen noch eine Rückmeldung , dahingehend, dass sie
abgestimmt haben, ob sie auf den Ausschank von Super- Alkohol verzichten wollen,
um meine Ehrenschutz- bzw. Ehrengast- Bedingungen zu erfüllen. Manche
Klassensprecherin hat dann mir gegenüber auch ihr Bedauern über das negative
Abstimmungsergebnis zum Ausdruck gebracht. Und
ich bedaure das auch immer wieder!
Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
2. 11. 2011