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Wegschilder kein juridisches Problem: Selbstbestimmung auch nicht!

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Wegschilder kein juridisches Problem: Selbstbestimmung auch nicht!

Endlich, so Roland Lang, wurden die gerichtlichen Ermittlungen gegen den AVS wegen der historischen Namen auf den Wegweisern archiviert. Nachdem besonders eine bekannte italienische Zeitung monatelang giftig und verdreht darüber berichtet hatte, Forstbehörden und Carabinieri auf Kosten des Steuerzahlers in Südtirols Bergen Tafelen und Namen gezählt hatten, hat Oberstaatsanwalt Dr. Guido Rispoli erkannt, dass es sich bei der Toponomastik um ein politisches Problem handelt und das Verfahren archiviert. Auch das „Besenplakat“ der SÜD-TIROLER FREIHEIT ist eine Meinungsäußerung zu einem politischen Problem, nämlich zur Fremdbestimmung Südtirols.

Die Anerkennung der historisch gewachsenen Ortsnamen ist wie die Forderung nach Selbstbestimmung internationales Recht und gehört in die Hände der gewählten Volksvertreter. Beides hat in den Justizpalästen nichts verloren!

Auch das Besenplakat der SÜD-TIROLER FREIHEIT ist keinesfalls beleidigend gegenüber dem italienischen Staat, sondern zeigt nur den Kehraus einer verflossenen Zeit und den Beginn einer neuen Zeit. Die Trikolore wurde weder zerfetzt noch zerknittert und ausgefranzt dargestellt, wie sie vielerorts bei staatlichen Institutionen häng, sondern sauber und respektvoll dargestellt. Von Beleidigung keine Spur!

Der Oberstaatsanwalt hat richtigerweise bei den Ermittlungen zu den alpinen Wegschildern einen Kehraus durchgeführt und die Politik aufgefordert, die Ortsnamensfrage zu lösen. Die Einforderung des Selbstbestimmungsrechtes ist in Italien durch ein Gesetz als völlig legal anerkannt, womit es jedermann freisteht, die Fahne eines anderen Staates der Trikolore vorzuziehen. Damit ist auch das Besenplakat kein Fall für die Justiz, sondern eine politische Angelegenheit.

 
Roland Lang

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