Viele Unternehmer beklagen sich letzthin darüber, dass sie von Seiten der italienischen Regierung dazu genötigt werden, bei der Handelskammer eine PEC E-Mailadresse anzugeben, da andernfalls hohe Geldstrafen drohen. Selbst stillgelegte Gesellschaften sind davon betroffen. Für die Unternehmen bedeutet diese zwangsweise Einrichtung nicht nur einen bürokratischen Mehraufwand, sondern auch eine zusätzliche finanzielle Belastung.
1) Wie steht die Landesregierung zu dieser obligatorischen Einrichtung von PEC E-Mailadressen?
2) Welchen Nutzen hat diese PEC E-Mailadresse?
3) Warum werden die Kosten dafür nicht vom Staat oder von der Handelskammer übernommen?
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Eva Klotz
SÜD-TIROLER FREIHEIT
Freies Bündnis für Tirol