Die geplante Errichtung einer Windparkanlage auf dem Sattelberg stößt bei der Bevölkerung, sowie bei den Gemeinde- und Vereinsvertretern im gesamten Wipptal auf großen Widerstand. So beklagen beispielsweise die betroffenen Gemeinden auf Nord-Tiroler Seite, dass ihnen nicht einmal die Gelegenheit geboten wurde, ihre Bedenken in die Projektierung mit einfließen zu lassen.
Auch die Touristiker des Wipptales sehen in der Errichtung der Windparkanlage äußerst negative Folgen für das ohnehin schon belastete Gebiet.
Von Seiten der Nord-Tiroler Landespolitik wurde ebenfalls beanstandet, dass die Süd-Tiroler Landesregierung das Projekt ohne Absprache genehmigt hat und die Politik somit vor vollendete Tatsachen gestellt wurde.
Die geplante Windparkanlage stellt einen immensen Eingriff in die Natur und das Landschaftsbild des gesamten Wipptales dar.
Zur Montage der Windräder müssten 100-Tonnen-Kräne auf den Sattelbergkamm transportiert werden, für die eine ganze Straße neu trassiert und die bestehende Militärstraße ausgebaut werden müsste. Massive Erdbewegungs- und Betonierungsarbeiten wären ebenso notwendig und wohl nie wieder rückgängig zu machen.
In seiner Dimension wäre der Windpark am Sattelberg einzigartig im gesamten Ostalpenraum und würde das Erscheinungsbild des Wipptales nachhaltig negativ verändern.
Der zuständige Umweltbeirat hat als Fachexpertengremium ein eindeutig negatives Gutachten zum Projekt abgegeben, ebenso das Bundesland Tirol im Rahmen des Konsultationsverfahrens. Die Kammer für Arbeiter und Angestellte in Tirol, der Planungsverband Wipptal, der Süd-Tiroler Alpenverein, der Österreichische und Deutsche Alpenverein, sowie diverse andere Organisationen und Körperschaften haben sich allesamt negativ zum Windpark am Sattelberg geäußert.
Der 2. Gesetzgebungsausschuss des Süd-Tiroler Landtags hat im Herbst 2011 eine Informationsfahrt zu den Windparkanlagen in Sachsen-Anhalt unternommen und dabei auch die Firma ENERCON besichtigt, welche zu den weltweit führenden Herstellern von Windkraftanlagen gehört.
Auf die konkrete Schilderung des Projektes Sattelberg und der geplanten Einrichtung einer Radaranlage für Vogelzug wurde von ENERCON bestätigt, dass dieses Vorhaben so völlig unrealistisch sei und der Standort einer Windparkanlage im Hochgebirge -wie am Sattelberg geplant-, sowohl im Hinblick auf die Errichtung, als auch auf die Wartung sehr zu hinterfragen sei.
Viele Fragen des Projektes Windpark am Sattelberg sind noch nicht beantwortet. Das Problem der Winterwartung, des Vogelzugs und der Stromableitung nach dem vorliegenden Projekt ungelöst.
Vor allem aber wurde bisher verabsäumt, auf die Wünsche und die Sorgen der betroffenen Bevölkerung im Wipptal entsprechend einzugehen.
Angesichts der Tatsache, dass es sich beim geplanten Windpark am Sattelberg um ein sehr umstrittenes Projekt handelt und dieses aufgrund der langfristigen Folgen für das gesamte Wipptal keinesfalls gegen den Willen der Bevölkerung errichtet werden darf, sollte die Bevölkerung das Recht haben, darüber zu entscheiden, ob die Anlage errichtet wird.
Dies vorausgeschickt, beschließt der Süd-Tiroler Landtag:
1) Der Süd-Tiroler Landtag verpflichtet die Landesregierung -in Zusammenarbeit mit dem Bundesland Tirol- im gesamten Wipptal eine bindende Volksabstimmung über die Errichtung einer Windparkanlage am Sattelberg abzuhalten.
2) Der Süd-Tiroler Landtag verpflichtet die Landesregierung, den Genehmigungsbeschluss zur Errichtung der Windparkanlage am Sattelberg bis zum Ergebnis der Volksabstimmung auszusetzen.
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Eva Klotz
SÜD-TIROLER FREIHEIT
Freies Bündnis für Tirol
Bild Leonhard Angerer