Als klarer Reinfall stellt sich die Strafanzeige der Wochenzeitung ‚ff‘ gegen Werner Thaler wegen angeblichem „illegalen Zugriff“ auf die Interseite der Wochenzeitung ‚ff‘ heraus. Der Antrag auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens von Seiten der Staatsanwälte beweist, wie wenig vom dem wahr ist, worüber die Wochenzeitung ‚ff‘ in diesem Zusammenhang in kriminalisierender Art und Wiese berichtet hat.
Die Anzeige gegen Thaler wegen der vermeintlichen Übertretung des Art. 615 ter StGb wegen des Zugriffs auf den Server der ff wurde seitens des Richters bereits eingestellt; was die Amtsveruntreuung angeht, hat die Staatsanwaltschaft die Einstellung der Anklage beantragt.
Die Begründung im Antrag um Archivierung des Ermittlungsverfahrens von Seiten der Staatsanwälte ist eindeutig: Werner Thaler ist nicht illegal in den Server der Wochenzeitung ‚ff‘ eingedrungen. Der Vorabzugriff auf die jeweiligen Ausgaben war durch eine sehr einfache und logische Eingabe der Internetadresse des Wochenmagazins möglich, das Wochenmagazin hatte hierfür keine Sperren eingerichtet.
Auch liegen für die Staatsanwälte offensichtlich keine Elemente für eine mögliche Amtsveruntreuung vor. Werner Thaler legt wert auf die Feststellung, dass über die angegebene dienstliche E-Mail-Adresse keine diesbezüglichen Mails verschickt worden sind, zumal diese bereits seit 2010 nicht mehr aktiv ist.
Nun will Werner Thaler rechtliche Schritte gegen die Wochenzeitung ‚ff‘ prüfen lassen.