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Ital. Gesetz ermöglicht Tausenden Österreichern den Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft

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Ital. Gesetz ermöglicht Tausenden Österreichern den Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft

Anlässlich der diese Woche im österreichischen Parlament stattfindenden Expertenanhörung zur doppelten Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler, verweist der Landtagsabgeordnete der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Sven Knoll, auf eine Besonderheit im italienischen Staatsbürgerschaftsgesetz, welche es Tausenden von Österreichern (die nichts mit Italien zu tun haben) ermöglichen würde, die italienische Staatsbürgerschaft -als doppelte Staatsbürgerschaft- zu erwerben.

Mit der Novellierung des italienischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 379 vom 14. Dezember 2000, wurde festgeschrieben, dass die Zuerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft an all jene Personen ermöglicht wird, die vor dem 16. Juli 1920 auf den Gebieten der österreichisch-ungarischen Monarchie geboren sind, oder dort wohnhaft waren, die in der Folge an Italien gefallen sind, sowie an all deren Nachkommen.
Davon betroffen sind auch jene Gebiete, die nach dem 2. Weltkrieg wieder von Italien abgetrennt und Jugoslawien zugesprochen wurden.

Konkret bedeutet dies, dass nebst unzähligen Kroaten und Slowenen, auch einige tausend Österreicher, deren Vorfahren in diesen Gebieten lebten und nicht vor dem 16. Juli 1920 in das Gebiet der heutigen Republik Österreich ausgewandert sind, theoretisch Anrecht auf die italienische Staatsbürgerschaft hätten.
Kurios wird dieser Passus, wenn er auch auf die Nachkommen der österreichisch-ungarischen Zivil- und Militärbeamten ausgeweitet würde, die nachweislich in diesen Gebieten lebten.

Für dieses Gesetz galt eine Zuerkennungsfrist bis zum 31. Dezember 2010. Im Regionalrat Trentino-Süd-Tirol liegt nun ein Beschlussantrag zur Abstimmung, welcher das italienische Innenministerium ersucht, diese Frist gänzlich aufzuheben und die Ansuchen auf unbestimmte Zeit zu gewähren.

Auch wenn in der Praxis wohl kaum Österreicher um die italienische Staatsbürgerschaft ansuchen werden, zeigt diese großzügige italienische Regelung dennoch, dass der Wunsch vieler Süd-Tiroler ihre österreichische Staatsbürgerschaft zurückzubekommen, sehr realistisch und machbar ist.

L.-Abg. Sven Knoll
SÜD-TIROLER FREIHEIT

Archiv, Sven Knoll
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