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EU-Verordnung „Sichere Nadeln“

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EU-Verordnung „Sichere Nadeln“

Die „EU-Richtlinie 2010/23/EU zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor“ sieht vor, dass bis zum 11. Mai 2013 in allen EU-Mitgliedsstaaten gesetzlich geregelt werden muss, dass nur mehr sogenannte „sichere Nadeln“ verwendet werden dürfen. Was in der Theorie gut klingt, ist in der Praxis des medizinischen Alltags nicht anwendbar.

Diese „sicheren Nadeln“ sind so gestaltet, dass sie beispielsweise von Zahnärzten überhaupt nicht verwendet werden können, da mit diesen einzelne Nervenbündel nicht mehr zur Betäubung getroffen werden können. Lokalanästhesien würden somit unmöglich und zahnärztliche Behandlungen könnten nur mehr unter Vollnarkose, oder ohne Betäubung erfolgen.

1)    Ist sich die Landesregierung dieser Problematik bewusst?

2)    Hat die Landesregierung bereits Kontakt zu den Ministerien aufgenommen, um die Anwendung der Verordnung in dieser Form abzuwenden?

L.-Abg. Sven Knoll    L.-Abg. Eva Klotz  

26. März 2012

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