Die Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT hat bei der Staatsanwaltschaft Bozen eine Sachverhaltsdarstellung über die ungesetzliche Anbringung von italienischen Fahnen in Bozen und anderen Süd-Tiroler Gemeinden übermittelt. Anlässlich des bevorstehenden Alpini-Treffens wurden gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung Fahnen über verschiedene Verkehrszeichen angebracht.
Die Straßenverkehrsordnung spricht eine klare Sprache, so Roland Lang,
Leitungsmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT. Laut Art. 38 darf auf den
Verkehrszeichen und deren Halterungen nichts angebracht werden, was
nicht in der Verordnung vorgesehen ist. Mit einer E-Mail haben wir dies
am 13. April auch dem Bürgermeister von Bozen mitgeteilt. Kurzzeitig
wurden danach einige Fahnen entfernt- dann aber wieder angebracht. Es
genügt voll und ganz, dass in Bozen und Umgebung im Frühjahr 2012 wegen
eines Soldatenaufmarsches Feiern verboten werden, Mütter nicht besucht
werden können, Nachbargemeinden ausgesperrt werden und Städte gesperrt
werden. Sogar die Straßenverkehrsordnung scheint teilweise außer Kraft
zu sein.
Nachdem am Mazziniplatz eine Fahne das rote Auge einer Ampelanlage
teilweise verdeckt (Siehe Bild oben), hat die SÜD-TIROLER
FREIHEIT nunmehr beschlossen, eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft
zu machen. Warnhinweise wegen Radüberquerungen und Zebrastreifen sowie
Ampelanlagen sind gefährliche Straßenabschnitte und keine Fahnenständer!
Roland Lang
Leitungsmitglied der SÜD-TIROLER FREIHEIT
Nachstehend die Mitteilung an die Staatsanwaltschaft:
From: roland.lang@hotmail.com
Sent: Sunday, April 29, 2012 3:14 PM
To: guido.rispoli
Subject: Sachverhaltsdarstellung- Verstöße gegen Straßenverkehrsordnung
An die
Staatsanwaltschaft Bozen
z.H. Herrn Oberstaatsanwalt Dr. Guido Rispoli
Landesgericht Bozen
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt!
Im Auftrag der Landesleitung der SÜD-TIROLER Freiheit möchte der unterfertigte Roland Lang folgenden Sachverhalt der Staatsanwaltschaft
zur Kenntnis bringen:
Seit einigen Wochen werden in Bozen und den umliegenden Gemeinden für
einen Militäraufmarsch Fahnen auf Straßen und öffentlichen Plätzen
aufgehängt. Auch auf Ampelanlagen und auf Hinweise für
Fußgängerübergänge wurden teilweise größere Fahnen angebracht, die den
Verkehrsteilnehmer irritieren können bzw. bei Wind auch Warnsignale
verdecken können. Die Anbringung von jedwelcher Werbung auf
Verkehrszeichen und –Einrichtungen ist aus Gründen der
Straßenverkehrsordnung aber ausdrücklich verboten.
So lautet Art. 38 Abs. 8 der StVO:
"Auf den Verkehrszeichen und- Einrichtungen jedweder Art, auch auf
deren Hinterseite oder Halterung, darf nichts angebracht werden, das
nicht in der Verordnung vorgesehen ist". Bei Nichtbeachtung ist sogar
eine Strafe von 389,00 € vorgesehen.“
Bereits am 13. April 2012 hatten der gesetzlich Verantwortliche der
SÜD-TIROLER FREIHEIT, Werner Thaler, sowie das Leitungsmitglied Roland
Lang den Bürgermeister von Bozen, Herrn Dr. Luigi Spagnolli von den
Verletzungen der Straßenverkehrsordnung in Kenntnis gesetzt und vor der
Gefährdung der Verkehrsteilnehmer gewarnt. Einige Fahnen wurden
daraufhin kurzfristig entfernt, jedoch nach einigen Tagen wieder
angebracht.
Dieser Eingabe liegen in Anlage einige Fotos vom 29. April 2012 zur
Untermauerung der Verletzungen der Straßenverkehrsordnung bei.
Der Unterfertigte ersucht die Staatsanwaltschaft Bozen um die sofortige
Überprüfung des Sachverhalts in Bozen und den umliegenden Gemeinden und
um die notwendigen Schritte, damit die Straßenverkehrsordnung
eingehalten wird und damit eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer
ausgeschlossen werden kann.
Ersuche höflichst um Information über die eingeleiteten Schritte.
Im Auftrag der Landesleitung der SÜD-TIROLER FREIHEIT und mit freundlichen Grüßen
Roland Lang