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Selbstbestimmungs-Beschlussantrag: SVP stimmt gegen international verankerte Menschenrechte

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Am Jahrestag der Gründung der Südtiroler Volkspartei hat die SVP heute mit allen politischen Traditionen gebrochen und im Landtag ihr eigenes Gründungsziel verraten. Während die SVP 1945 zur Erlangung der Selbstbestimmung für Süd-Tirol gegründet wurde, hat die SVP heute jeden einzelnen Punkt des Beschlussantrages der SÜD-TIROLER FREHEIT zur Selbstbestimmung niedergestimmt, und sich damit sogar gegen international anerkannte Menschenrechte ausgesprochen. 

Der Landtagsabgeordnete der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Sven Knoll, hatte eine namentliche Abstimmung beantragt, damit jeder Abgeordnete offen zu seiner Stimmabgabe steht; um sich dieser persönlichen Verantwortung zu entziehen, hat die SVP jedoch eine geheime Abstimmung verlangt.

Die Landtagsabgeordneten der SÜD-TIROLER FREIHEIT, Sven Knoll und Eva Klotz, zeigen sich entsetzt vom Verhalten der SVP, welche mit der negativen Haltung zu allen Punkten praktisch auf das Selbstbestimmungsrecht für Süd-Tirol verzichtet hat und dieses als Menschenrecht in Frage stellt.
Die UNO-Menschenrechtspakte, die international anerkannt und geachtet sind, finden im Süd-Tiroler Landtag keine Zustimmung mehr von der SVP.

Selbst die Feststellung, dass Süd-Tirol gegen den Willen der Bevölkerung an Italien angegliedert wurde und dies ein Unrecht war, wird von der SVP negiert.
Die SVP hat damit den Tiefpunkt ihrer parteipolitischen Entwicklung erreicht und Volk und Heimat verraten!

Folgende Punkte des beschließenden Teils wurden von der SVP niedergestimmt:

Der Süd-Tiroler Landtag unterstreicht, dass Süd-Tirol gegen den Willen der Bevölkerung vom Vaterland Österreich abgetrennt wurde und bezeichnet die unfreiwillige Angliederung Süd-Tirols an Italien als Unrecht.

Der Süd-Tiroler Landtag bekundet -in Berufung auf die Atlantikcharta von 1941- die Annexion fremder Territorien, die gegen den Willen der angestammten Bevölkerung erfolgen, als unrechtmäßig.

Der Süd-Tiroler Landtag bekennt sich zu den UNO-Menschenrechtspakten und bekräftigt das in Artikel 1 der UNO-Menschenrechtspakte verankerte Selbstbestimmungsrecht der Völker auch für Süd-Tirol.

Der Süd-Tiroler Landtag unterstreicht das Recht des Süd-Tiroler Volkes aller drei Sprachgruppen -im Sinne der UNO Menschenrechtspakte- frei über die eigene Zukunft und somit über die weitere politische Zugehörigkeit zum italienischen Staat abzustimmen.

Der Süd-Tiroler Landtag unterstützt jede Form der friedlichen Lösung von Minderheitenkonflikten und begrüßt das für 2014 anberaumte Selbstbestimmungs-Referendum in Schottland.

Der Süd-Tiroler Landtag beauftragt den Landeshauptmann und die Landesregierung, mit der schottischen Regierung in Kontakt zu treten, um nach dem Vorbild dieser Abstimmung, welche von der britischen Regierung und der EU gutgeheißen wird, einen genauen Zeit- und Aktionsplan für die Durchführung des Selbstbestimmungsrechtes auch in Süd-Tirol zu erstellen.

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