Wie Medienberichten zu entnehmen war, wird mit 1. Juni die Ausstellung der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung eingestellt, da das Landesgericht diesen Dienst nicht mehr auszuführen vermag. Viele Bürger sind jedoch auf eine rasche Ausstellung dieser Erklärung angewiesen. Nachdem dem Staat heuer bereits das Geld für die Briefmarken zur Zustellung der Führerscheinverlängerung ausgegangen ist, ist dies nun schon der zweite Fall eines öffentlichen Dienstes, der einfach eingestellt wird.
1. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass wichtige Aufgabenbereiche vom Staat nicht mehr ausgeführt werden können und deshalb einfach eingestellt werden?
2. Wie gedenkt die Landesregierung dieses Problem zu lösen? Ist eine baldige Übertragung des Dienstes an die Gemeinden in Aussicht?
3. Wer kommt für die Kosten auf, die durch eine Übertragung dieses Dienstes an die Gemeinden entstehen?
L.-Abg. Sven Knoll L.-Abg. Eva Klotz