Wie bekannt wurde, gibt es in den verschiedenen Rettungsorganisationen Streitigkeiten, da einige Personen nicht den Ausbildungsweg so absolvieren wie es das Gesetz vorsieht, dann aber trotzdem zur Prüfung zugelassen werden.
1. Wurde der Lernnachweis von allen Kandidaten 2 Wochen vor Abschluss eingereicht, wenn ja wann?
2. Haben alle Kandidaten die Ausbildung so absolviert, wie es das Gesetz vorsieht, bzw. wurde dies im spezifischem Fall überhaupt überprüft?
3. Wurden die theoretischen Ausbildungsstunden sowohl im Bereich A und B von allen Kandidaten nachgewiesen, bzw. können sie diese nachweisen?
4. Wurden die praktischen Ausbildungsstunden mit Tutor als 3. Besatzungsmitglied von allen Kandidaten sowohl im Bereich A und B rechtsmäßig absolviert, bzw. können sie diese Stunden nachweisen?
5. Wurden die Übungseinheiten mit Tutor eingehalten wie es das Gesetz vorsieht, bzw. können die Kandidaten diese Stunden nachweisen?
6. Wurden die dokumentierten Einsätze vorgelegt, bzw. können die Kandidaten diese nachweisen?
7. Haben alle Kandidaten die Ausbildungsdauer- Zeitraum laut Gesetz eingehalten bzw. wurde dies überprüft?
8. Wurde jemanden eine Fehlzeit anerkannt? Wenn ja, wem und wie viele?
9. Durften alle Kandidaten die Ausbildung absolvieren, oder hätte man einigen vorab aufgrund nicht besuchter Fortbildungsveranstaltungen die aktuelle Ausbildungsstufe aberkennen müssen?
L.-Abg. Sven Knoll L.-Abg. Eva Klotz
SÜD-TIROLER FREIHEIT
Freies Bündnis für Tirol