Die Gemeinden haben den allermeisten zahlungspflichtigen Bürgern für die 1. Rate der Imu Mitteilungen mit den zu entrichtenden Beträgen zugesandt. In der Gemeinde Bozen beispielsweise traf dies aber nur für jene zu, welche nur die Hauptwohnung mit Zubehör (Garage, Keller) besitzen.
Alle anderen, auch diejenigen, welche beispielsweise die Garage ausgelagert haben, also außerhalb des Wohngebäudes gelegen, bekamen zwar auch die Mitteilung, aber die geschuldeten Beträge waren nicht ausgerechnet und eingetragen. Das führte zu großem Andrang im zuständigen Gemeindeamt. Es bildeten sich täglich große Warteschlangen, die Beamten der Steuerabteilung waren vor allem in den ersten Tagen überlastet.
Die Beamten konnten wegen der vielen noch nicht geklärten Fragen keine Auskunft geben, wie hoch die zweite Rate der IMU ausfallen werde. Das bedeutet, dass für Dezember, wenn die 2. Rate fällig wird, wieder dieselbe zermürbende Prozedur für Beamte und IMU- Zahlungspflichtige mit demselben Andrang und Stress zu erwarten ist, wenn es nicht möglich ist, dem mit geeigneten Maßnahmen vorzubeugen. Alle Gemeinden, auch jene der Stadt Bozen, müssten in die Lage versetzt werden, dass sie den Bürgern auf Grundlage der getätigten Einzahlung der 1. IMU- Rate die zu zahlende Summe der 2. Rate mit dem bereits ausgefüllten Zahlschein zustellen.
Der Südtiroler Landtag
beauftragt also die Landesregierung
falls nötig, mit geeigneten Mitteln behilflich zu sein, dass alle Gemeinden, auch jene der Stadt Bozen, in die Lage versetzt werden, diesen Dienst am zahlungspflichtigen Bürger zu gewährleisten.
Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
Lt. Abg. Sven Knoll
19. 6. 2012