Aus dem Senat des italienischen Parlaments wurde unlängst bekannt, dass im Zuge der Verfassungsreform eine schwerwiegende Abänderung vorgenommen wurde, welche vorsieht, dass die Kammern in die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder eingreifen können, um „die juridische und wirtschaftliche Einheit Italiens zu gewährleisten“. Konkret bedeutet dies die Wiedereinführung des „Nationalen Interesses“.
1. Stimmt es, dass die italienische Regierung die Wiedereinführung des „Nationalen Interesses“ beabsichtigt?
2. Wie beurteilt die Landesregierung diese schwerwiegende Beschneidung autonomer Kompetenzen?
3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um sich gegen die Wiedereinführung des „Nationalen Interesses“ zur Wehr zu setzen?
L.-Abg. Sven Knoll L.-Abg. Eva Klotz