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Beschlussantrag: Nein zu verschärften Ausreisebestimmungen für Süd-Tiroler Jugendliche

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Beschlussantrag: Nein zu verschärften Ausreisebestimmungen für Süd-Tiroler Jugendliche

Im November 2009 wurden in Italien neue Ausreisebestimmungen für Jugendliche erlassen, wonach diese beim Verlassen des italienischen Staatsgebietes (ohne elterliche Begleitung) eine behördliche Genehmigung der Quästur benötigen. Die Quästur kann, muss aber keine Genehmigung zur Ausreise erteilen. Dieses Gesetz ist ein Rückschritt, da es letztlich nichts anderes als eine Einschränkung der Reisefreiheit bedeutet.

Wie absurd dieses Gesetz ist, zeigt sich gerade in Süd-Tirol.
Ein Jugendlicher, der beispielsweise auf der Süd-Tiroler Seite der Ortschaft Brenner wohnt, kann zwar ohne Probleme bis Sizilien fahren, benötigt aber für den Besuch der eigenen Verwandten, oder eines Freundes nur drei Häuser weiter auf Nord-Tiroler Seite des Brenners eine polizeiliche Genehmigung.
Auch eine sommerliche Wanderung am Alpenhauptkamm wird durch dieses Gesetz zu einem illegalen und strafbaren Verlassen des italienischen Staatsgebietes.

Süd-Tirol wird damit einmal mehr von den anderen Tiroler Landesteilen abgeschirmt und die Teilung Tirols forciert.

Schulklassen und Kulturverbände können ebenfalls nur mehr nach der Überwindung großer bürokratischer Hindernisse einen Ausflug nach Nord- und Ost-Tirol machen, weshalb in den meisten Fällen inzwischen darauf verzichtet wird.

Nicht genug jedoch damit, dass die Jugendlichen eine polizeiliche Genehmigung benötigen, wenn sie in die anderen Tiroler Landesteile wollen, sie müssen der Polizei auch noch penibel genau melden, wohin sie dort fahren.
Diese Form der Überwachung, aber vor allem beschränkten Ausreisemöglichkeiten, widerspricht völlig dem freien Personenverkehr im vereinten Europa.

Im vereinten Europa, in dem Grenzen abgebaut werden sollen, wird hier von Italien eine Staatsgrenze zementiert, die Jugendliche nur mehr mit polizeilicher Genehmigung überschreiten dürfen.

Dieses Gesetz bedeutet für Süd-Tirol eine Abschirmung vom Vaterland Österreich, es erschwert den Kontakt innerhalb von Familien und ist eine Einschränkung der kulturellen und persönlichen Freiheit, sich innerhalb der eigenen Tiroler Heimat -nördlich und südlich des Brenners- frei zu bewegen. Dieses Gesetz ist für Süd-Tirol daher nicht akzeptabel.

Dies vorausgeschickt, beschließt der Süd-Tiroler Landtag:

1)    Der Süd-Tiroler Landtag spricht sich gegen die verschärften Ausreisebestimmungen aus, wonach Jugendliche eine polizeiliche Genehmigung brauchen, um in die anderen Tiroler Landesteile zu fahren.

2)    Der Süd-Tiroler Landtag richtet an das italienische Parlament das Begehren, die Gesetzesbestimmungen dahingehend abzuändern, dass die Süd-Tiroler Jugendlichen keine polizeiliche Genehmigung benötigen, um in die anderen Tiroler Landesteile zu fahren.

3)    Der Süd-Tiroler Landtag richtet an die Regierung des Vaterlandes Österreich die Bitte, sich dafür zu verwenden, dass zwischen Österreich und Italien eine Vereinbarung getroffen wird, welche es den Süd-Tiroler Jugendlichen ermöglicht, auch ohne polizeiliche Genehmigung die anderen Tiroler Landesteile zu besuchen.

L.-Abg. Sven Knoll
 
L.-Abg. Eva Klotz
 
SÜD-TIROLER FREIHEIT
Freies Bündnis für Tirol

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