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Beschlussantrag abgelehnt

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Beschlussantrag abgelehnt

Eine Hilfestellung des Landes bei der IMU-Berechnung forderte die SÜD-TIROLER FREIHEIT. In Bozen z.B. bekamen nur jene Bürger die geschuldeten Beträge mitgeteilt, die nur die Hauptwohnung mit Zubehör besitzen, berichtete Eva Klotz. Die Folge seien lange Warteschlangen gewesen. Damit bei der zweiten Rate nicht dasselbe passiert und damit der bezahlte Betrag mit eingerechnet wird, sollte das Land, falls nötig, mit geeigneten Mitteln behilflich sein. Derzeit müsse ein Bozner, der eine ausgelagerte Garage habe, den Betrag selber berechnen. 

Der Vorschlag sei nachvollziehbar, meinte Riccardo Dello Sbarba (Grüne), auch das Steuerbeistandszentrum habe keine verlässliche Auskunft geben können. Im sei empfohlen worden, erst zu zahlen, wenn man den Betrag wisse, und ein kleines Bußgeld in Kauf zu nehmen. Dello Sbarba fragte, ob das Land hier etwas tun könne. Das Land habe jedenfalls das Aufsichtsrecht, und einschlägige Staatsgesetze, die hierzulande kaum angewendet würden, würden eine Zusammenarbeit von Land und Gemeinden bei der Steuerkontrolle erlauben.

Die IMU-Berechnung sei Aufgabe des Steuerschuldners, stellte Arnold Schuler (SVP) fest. Südtirols Gemeinden seien die einzigen, die diese Dienstleistung bieten würden und den Bürgern die Steuern ausrechnen. Die Gewährung des Dienstes sei nicht einfach, wenn der Staat immer wieder die Gesetze ändern würde, aber es sei in der Vergangenheit immer gelungen. Bozen habe als größte Stadt Schwierigkeiten, das Liegenschaftsverzeichnis auf dem neuesten Stand zu halten. Seiner Meinung nach habe das Land hier keine Möglichkeit zur Hilfestellung. Aber er sei zuversichtlich, dass sich die Situation wieder einpendeln werde, schließlich seien die jüngsten Änderungen diesmal in kürzester Zeit zu bewältigen gewesen.

Thomas Egger (F) stimmte dem zu, allerdings verstehe er nicht, warum Bozen besondere Hilfe bräuchte. Mehr Sorgen mache ihm, was die Gemeinden vor der zweiten Rate zu den Steuererleichterungen beschließen würden. Er hoffe, dass sie sich nicht an der IMU bereichern und nur das einnehmen wollten, was sie bisher über die Ici eingenommen hätten.

Er verstehe die Einwände, erklärte Sven Knoll (STF), aber man müsse bedenken, dass die Bürger hier objektiv vor Schwierigkeiten stehen würden und dass man ihnen helfen müsse. Knoll berichtete, dass die österreichischen Finanzämter derzeit mit Fragen von Südtiroler Immobilienbesitzern überhäuft würden; diese würden für ihre Auslandswohnungen einen Einheitswert brauchen.

Was die Gemeinden derzeit täten, sei eine reine Dienstleistung, bemerkte Elmar Pichler Rolle (SVP), verantwortlich für die Richtigkeit des Betrages sei immer der Steuerzahler. Heuer seien viele Änderungen hinzugekommen, z.B. die Kriterien für das, was als Hauptwohnung, als Zubehör usw. gilt und noch einiges mehr. Das sei für eine Stadt wie Bozen in so kurzer Zeit kaum zu bewältigen, und andererseits wollten die Beamten auch nicht für Angaben haften, die sich nachträglich als falsch herausstellen könnten. Er glaube kaum, dass das Land hier helfen könne.

Es sei nahezu unmöglich, den Betrag der zweiten Rate vorauszuberechnen, erklärte LR Roberto Bizzo. Schon während der Berechnung der ersten Rate habe der Staat immer neue Vorgaben nachgeliefert, nun könnten die Gemeinden innerhalb September ihre Hebesätze festlegen, die dann der Staat im Dezember noch einmal korrigieren könne. Das mache es unmöglich, termingerecht den Betrag zu errechnen.

Sie behaupte nicht, dass die Gemeinden säumig seien, erklärte Eva Klotz, und sie sei auch für ihren Dienst dankbar. Sie schlage nur eine Hilfestellung für die Gemeinden vor, damit alle Gemeinden, auch Bozen, diesen Dienst weiter bieten könnten.

Der Antrag wurde mit 8 Ja, 16 Nein bei 1 Enthaltung abgelehnt.

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