Das Verwaltungsgericht Stuttgart verbietet mit Beschluss vom 02.Juli 2012, eine Flüchtlingsfamilie von Deutschland nach Italien abzuschieben. Die deutschen Juristen befürchten, dass den Asylsuchenden dort unmenschliche Zustände drohen. Im Gerichtsverfahren wehrte sich ein staatenloses Ehepaar aus Syrien mit drei kleinen Kindern mit Erfolg gegen eine Rückführung aus Deutschland nach Italien.
Damit steht das Verwaltungsgericht Stuttgart nicht allein, berichtet Lorenz Puff, Hauptausschussmitglied der Süd-Tiroler Freiheit. In den vergangenen Monaten kamen mehrere Gerichte in Deutschland zu ähnlichen Einschätzungen.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart stellte fest, dass die große Mehrheit der Asylsuchenden in Italien ungeschützt sei, ohne Obdach und gesicherten Zugang zu Nahrung, Wasser, Elektrizität, und die Gesundheitsversorgung sei nicht ausreichend sichergestellt.
Dass in Italien Menschenrechte aufs Gröbste verletzt werden, wissen nicht nur die Südtiroler Freiheitskämpfer, die in den 60er Jahren gefoltert, oder die Demonstranten, die beim G8-Gipfel 2001 von den Ordnungskräften misshandelt wurden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Italien schon im Februar wegen seines Umgangs mit Flüchtlingen kritisiert.
Schon Helmut Kohl sagte, dass sich die Menschlichkeit einer Gesellschaft daran zeigt, wie sie mit den schwächsten Mitgliedern umgeht. In diesem Sinne hat Italien wohl noch einiges zu verbessern, meint Lorenz Puff.
Es wird Zeit, dass sich Süd-Tirol von Italien loslöst. Denn unser Staat ist das nicht!
Lorenz Puff
Hauptausschussmitglied der Süd-Tiroler Freiheit