Die Landtagsabgeordnete der Bewegung SÜD-TIROLER FREIHEIT, Eva Klotz, wirft der SVP vor, in Sachen Toponomastik Verwirrungspolitik zu betreiben: Fraktionssprecher Elmar Pichler- Rolle behauptet, all das, was mit Regional- Gesetzen und Gemeinde- Dekreten geregelt, (also vorweggenommen) sei, müsse das Land so übernehmen und könne nicht in die Zuständigkeit der Gemeinden einwirken.
Die SVP verschweigt, dass die Gemeinden nur für die Namen in ihrem Bereich, also Namen von Straßen, Plätzen usw. zuständig sind und dass das Land gemäß Artikel 2 des Autonomiestatuts die primäre Zuständigkeit für die Ortsnamengebung in Südtirol hat, und dazu gehören alle Gemeindenamen, die Namen von Flüssen, Bergen, Seen und Flüssen!
Wenn die SVP behauptet, all das anerkennen zu müssen, was in Regionalgesetzen an Namen verwendet wurde, bleibt der allergrößte Teil der 8000 faschistisch belasteten Namen des Ettore Tolomei bestehen. Dann hat dieser auf ganzer Linie gewonnen. Zudem verzichtet die SVP mit dieser abwegigen Logik und Argumentation auf seine primäre Zuständigkeit in dieser wichtigen Kulturfrage und überträgt sie auf die Region, die sie damit gewaltig aufwertet!
Die SVP soll es auf eine Verfassungsklage ankommen lassen und dann zum internationalen Gerichtshof für Menschenrechte gehen. Die Frage der Ortsnamen ist eine Frage der Menschenrechte so wie das Recht auf die eigene Sprache! Zum Vergleich: in der gesamtem 4 – sprachigen Schweiz gibt es nur 6 Zweifachnennungen, also „Doppelnamen“!
Lt. Abg. Dr. Eva Klotz
11. 9. 2012